Rechtliche Grundlagen
Im Artikel 3 des Grundgesetzes („Gleichheit vor dem Gesetz“) ist festgehalten, dass niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Nicht erwähnt wird hierbei das Alter.
Derzeit gibt es in Deutschland noch kein explizites Anti-Diskriminierungsgesetz für ältere Beschäftigte. Bis zum Jahr 2006 muss die Bundesregierung allerdings die EU-Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, die unter anderem im Artikel 6 die Benachteiligung aus Altersgründen gesetzlich verbietet, in nationales Recht umsetzen.
- Altersteilzeit - Gleitender Übergang in den Ruhestand
Das Altersteilzeitgesetz bietet älteren Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit nach Vollendung des 55. Lebensjahres auf die Hälfte zu vermindern und eröffnet jüngeren Arbeitslosen und Ausgebildeten eine (zusätzliche) Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsmarkt. - EuGH kippt Befristungsregelung für ältere Arbeitnehmer
Arbeitnehmer, die älter als 52 Jahre sind, dürfen in Deutschland nicht unbegrenzt mit befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt werden. - Rechtliche Maßnahmen für ältere Arbeitnehmer im Einzelnen
"TeamArbeit für Deutschland - Die Initiative" stellt Anreize für Unternehmen vor, Arbeitnehmer über 50 einzustellen
Beispiele aus der Rechtsprechnung
- 70-jähriger klagt erfolgreich gegen Zwangsruhestand [24.03.2006]
Während Politiker noch um die Rente mit 67 streiten, hat ein bereits 70 Jahre alter Autoverkäufer seine unbefristete Weiterbeschäftigung gerichtlich "durchgeboxt". ... - Rentennähe mindert nicht Kündigungsschutz [05.09.2005]
Das Kündigungsschutzgesetz lässt eine Einbeziehung der durch das Lebensalter eines Arbeitnehmers bedingten Nähe zum Eintritt in den Ruhestand nicht als Auswahlkriterium für die Sozialauswahl zu. ... - Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Polizisten verfassungsgemäß [28.06.2005]
Es ist mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und dem Gleichheitssatz vereinbar, dass einige Polizeibeamte bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres in Ruhestand treten, während andere erst mit 61 bis 65 Jahren pensioniert werden. ...

