Handgeführte Laser sicher konstruieren - Risiken bei der Arbeit mit Lasern verringern 01.02.2012
[Quelle/Urheber: BAuA, 30. Januar 2012]
Die Anwendungsbereiche für handgeführte Laser zur Materialbearbeitung (HLG) haben sich in den vergangenen Jahren enorm erweitert. Damit die rasante technische Entwicklung nicht zu Lasten der Sicherheit geht, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) den Bericht "Konstruktive Sicherheitseinrichtungen für handgeführte Laser zur Materialbearbeitung" veröffentlicht.
Handgeführte Laser eignen sich als mobile Geräte für hochpräzise Bearbeitungen großer Werkstücke oder Flächen, die nicht bewegt werden können. Der Laser kann einfach vor Ort gebracht und ohne vorherigen Programmieraufwand präzise von Hand über das Werkstück geführt werden. Anders als bei eingehausten Laser-Handarbeitsplätzen, beispielsweise in der Goldschmiede oder im Dentallabor, kann die Bearbeitungszone vieler handgeführter Lasergeräte aber nur teilweise oder gar nicht abgeschirmt werden. Ansonsten wäre eine dreidimensionale Bearbeitung nicht möglich. Selbst bei bestimmungsgemäßem Betrieb, insbesondere jedoch in vorhersehbaren Fehlerfällen, können Beschäftigte gefährlicher Laserstrahlung ausgesetzt sein.
Um Aussagen über den derzeitigen Status quo konstruktiver Sicherheitseinrichtungen für HLG treffen zu können, wurde eine breit angelegte Recherche durchgeführt. Es zeigte sich, dass Hersteller überwiegend keine detaillierten Angaben zur Lasersicherheit beim Einsatz von HLG und im Besonderen zur Sicherheitssteuerung machen. Aus den Erkenntnissen leitete das Projektteam eine detaillierte allgemeine Klassifikation der Gefährdungen bei handgeführten Lasern ab....

