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Technische Regeln

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt Ihnen auf den folgenden Seiten ausgewählte Handlungshilfen für die Praxis zur Verfügung. 

  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
    Die TRGS werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst. Sie geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet der § 52 der Gefahrstoffverordnung .
    Die TRGS werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekanntgegeben.
  • Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)
    Hier finden Sie alle bisher publizierten TRBA und alle Beschlüsse des Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) in ihrer aktuellen Fassung.
  • Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)
    Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
    Der Ausschuss für Betriebssicherheit hat auf seiner 6. Sitzung am 8. Oktober 2004 eine erste technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 "Befähigte Personen" beschlossen. Darüber hinaus wurde auf der Sitzung der Beratungsstand weiterer technischer Regeln vorgestellt. Weit fortgeschritten sind die Entwürfe zu technischen Regeln über die Anwendung und den Aufbau des technischen Regelwerkes, Gefährdungsbeurteilungen, Mechanische Gefährdungen, Prüfkonzepte für den Explosionsschutz und eine Musterregel Druck. Sie werden auf den nächsten Sitzungen des ABS entweder im März oder im Juni 2005 verabschiedet.
  • Arbeitsstättenregeln (ASR)
    Die Arbeitsstättenregeln konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Nach § 8 der ArbStättV gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstätten-Richtlinien bis zur Bekanntmachung entsprechender Regeln, längstens jedoch bis 2010 fort.