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Biologische Arbeitsstoffe

Im Sinne der Richtlinie 2000/54/EG

  1. sind biologische Arbeitsstoffe Mikroorganismen, einschließlich genetisch veränderter Mikroorganismen, Zellkulturen und Humanendoparasiten, die Infektionen, Allergien oder toxische Wirkungen hervorrufen könnten;
  2. sind Mikroorganismen alle zellularen oder nichtzellularen mikrobioligischen Einheiten, die zur Vermehrung oder zur Weitergabe von genetischem Material fähig sind
  3. sind Zellkulturen in-vitro-Vermehrungen von aus vielzelligen Organismen isolierten Zellen.

Zu den Gefährdungen durch Biologische Arbeitsstoffe zählen Infektionen, HIV /AIDS, Hepatitis, Stich- und Schnittverletzungen,Ver- und Entsorgung, Abfallmanagement.

Nützliche praktische Hilfestellungen zum Thema finden Sie in der folgenden Auflistung:

  • Biologische Arbeitsstoffe
    In diesem Angebot der BAuA finden Sie Informationen aus dem Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS), Rechtstexte (inkl. der Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe) sowie aktuelle Beiträge zu biologischen Arbeitsstoffen.
  • Factsheet 41: Biologische Arbeitsstoffe
    Informationen der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zum Thema Biologische Arbeitsstoffe
  • Grippe Infektion
    Systematisch wird in dieser Studie die Frage behandelt, ob eine Grippeimpfung von Spitalpersonal / Pflegekräfte zu einer Verminderung der Mortalität durch Influenza bei geriatrischen Langzeitpatienten führen kann.
  • Verhütung von blutübertragbaren Infektionen in Gesundheitsberufen
    Dieses Medienpaket, bestehend aus CD-ROM, Schulungsfilm und Handbuch, leistet durch Vorführen bewährter Praktiken sowie durch Anleitung zu eigenverantwortlichem Handeln einen wichtigen Beitrag zur Unfallverhütung.
  • Robert Koch Institut - Händehygiene
    Schutz vor Kontamination steht im Vordergrund der Information des Robert-Koch-Institutes. Es enthält Empfehlungen zur Verhütung einer Infektion und zur Verhinderung einer Kontamination beim Händewaschen.
  • OP-Mundschutz
    Die Schutzwirkung von 11 verschiedenen OP-Mundschutz Produkten im Vergleich mit Mindestanforderungen des Atemschutzes wurden untersucht. Die Ergebnisse sind auf der Seite beschrieben. Fazit: Alle Produkte sind verbesserungswürdig!
Weitere Informationen

Richtlinie 2000/54/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit
(Siebte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)
Amtsblatt Nr. L 262 vom 17/10/2000 S. 0021 - 0045