Beteiligung der Arbeitnehmer bei Fragen, die Sicherheit und Gesundheitsschutz betreffen
Die Beteiligung der Arbeitnehmer ist ein wichtiger Bestandteil beim Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz. Führungskräfte haben nicht immer Lösungsmöglichkeiten für alle Probleme im Zusammenhang mit Sicherheit und Gesundheitsschutz parat; Arbeitnehmer und ihre Vertreter verfügen jedoch über umfangreiches Wissen und Erfahrungen mit Arbeitsweisen und ihren Auswirkungen. Daher müssen Arbeitnehmer und Führungskräfte eng zusammenarbeiten, um für gemeinsame Probleme gemeinsam Lösungen zu finden.
Für Arbeitgeber geht es darum, die tatsächlichen Problemquellen zu ermitteln, entsprechende Lösungen zu finden und über eine motivierte Belegschaft zu verfügen. Für Arbeitnehmer geht es darum, sich am Arbeitsplatz vor Verletzungen/Schäden zu schützen.
Die Rechtsvorschriften sehen vor, dass die Arbeitnehmer in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes informiert, unterwiesen, geschult und angehört werden. Eine umfassende Beteiligung geht aber über die Anhörung hinaus: Arbeitnehmer und ihre Vertreter werden dabei auch in die Entscheidungsfindung miteinbezogen. Die Beteiligung von Arbeitnehmern an Fragen, die Sicherheit und Gesundheitsschutz betreffen, ist ein einfacher wechselseitiger Prozess. Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. ihre Vertreter orientieren sich dabei an folgenden Grundsätzen:
| Miteinander sprechen | Anhören der anderen Seite |
| Einander vertrauen und respektieren | Probleme rechtzeitig besprechen |
| Die Ansichten der anderen berücksichtigen | Gemeinsam Entscheidungen treffen |
| Sich um Ansichten und Informationen bemühen und diese untereinander austauschen | |
Vorteile der Beteiligung von Arbeitnehmern
Die Anhörung von Arbeitnehmern ist in der Gesetzgebung zu Sicherheit und Gesundheitsschutz verankert, da ihr in Bezug auf die Risikoprävention und die Ermittlung wirksamer Lösungen eine hohe Bedeutung zukommt. An Arbeitsplätzen, an denen Arbeitnehmer aktiv zu Sicherheit und Gesundheitsschutz beitragen, sind die berufsbedingten Gefahren und die Unfallraten häufig niedriger.
Arbeitnehmer sollten u. a. hauptsächlich aus folgenden Gründen aktiv an Entscheidungen der Geschäftsleitung mitwirken:
Die Beteiligung der Arbeitnehmer trägt zu einem realistischen und effektiven Schutz der Arbeitnehmer bei.
- Werden Arbeitnehmer bereits in der Planungsphase einbezogen, können sie leichter Probleme und deren Ursachen ermitteln und zu praktischen Lösungen beitragen, und sie werden das erzielte Endergebnis eher befolgen.
- Wird Arbeitnehmern die Möglichkeit geboten, sich an der Entwicklung von sicheren Arbeitssystemen zu beteiligen, können sie beraten, Vorschläge abgeben und Verbesserungen einfordern. So können sie zur Entwicklung von Maßnahmen beitragen, die Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten frühzeitig und kosteneffektiv verhindern.
- Werden Arbeitnehmer frühzeitig beteiligt, können sie sich mit der Lösung identifizieren.
- Die allgemeine Kommunikation und Motivation werden verbessert.
Weitere Informationen finden Sie unter: Vertretung und Anhörung von Arbeitnehmern im Zusammenhang mit Sicherheit und Gesundheitsschutz: Eine Analyse der Ergebnisse der Europäischen Unternehmensumfrage über neue und aufkommende Risiken (ESENER) |
Die Rolle der Arbeitgeber
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Arbeitsplätze bereitzustellen, an denen Sicherheits- und Gesundheitsrisiken ordnungsgemäß kontrolliert werden. Außerdem müssen sie Arbeitnehmer informieren und unterweisen sowie Arbeitnehmer und deren Vertreter als Teil des Prozesses anhören.
Damit eine wirksame Anhörung stattfinden kann, müssen Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, die es Arbeitnehmern und ihren Vertretern nicht nur ermöglichen, sondern sie sogar darin bestärken, sich an Entscheidungen im Zusammenhang mit Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu beteiligen. Arbeitgeber müssen eine Kultur fördern, in der Sicherheit und Gesundheitsschutz Bestandteil aller Verantwortungsbereiche sind.
Eine Anhörung muss unabhängig von der Größe eines Unternehmens stattfinden.
Die Grundsätze sind immer gleich – Förderung eines offenen Dialogs, Anhören von Anliegen, Ziehen von Schlüssen aus diesen Anliegen und Reaktion darauf –, doch die Umsetzung fällt jeweils unterschiedlich aus.
Von großer Bedeutung ist, dass alle Arbeitnehmer Zugang zu den Vorkehrungen haben, die ihnen eine umfassende Beteiligung ermöglichen. Möglicherweise gibt es Arbeitnehmer, die die allgemeinen Vorkehrungen nicht so einfach nutzen können, z. B. Schichtarbeiter, isoliert arbeitende Personen, Reinigungspersonal, Auftragnehmer, Trainees oder Leiharbeitskräfte. Auch die Kommunikation mit Arbeitnehmern mit einer anderen Muttersprache oder nur geringen Lese- und Schreibfertigkeiten muss berücksichtigt werden.
Arbeitgeber sollten:
- sicherstellen, dass wirksame Maßnahmen eingeführt werden, die Arbeitnehmer an der Entwicklung sicherer Arbeitssysteme durch Führungskräfte beteiligen;
- Führungskräfte, Aufsichtspersonal und ggf. Arbeitnehmervertreter angemessen unterweisen, damit sie die Beteiligung der Arbeitnehmer wirksam unterstützen können;
- gewährleisten, dass Arbeitnehmer direkt am Gefährdungsbeurteilungsprozess beteiligt werden.
Die einzelstaatliche Gesetzgebung deckt die Anforderungen in Bezug auf die Anhörung, die Benennung von Arbeitnehmervertretern und die Einrichtung von Sicherheitsausschüssen ab.
Weitere Informationen finden Sie unter: Die Beteiligung von Arbeitnehmern bei Fragen, die Sicherheit und Gesundheitsschutz betreffen: ein praktischer Leitfaden.
Die Rolle der Arbeitnehmervertreter und der Sicherheitsausschüsse
Die Kombination von Arbeitnehmervertretern und der direkten Beteiligung von Arbeitnehmern ist eine effektive Möglichkeit, Meinungen einzuholen und die Arbeitnehmer an Sicherheit und Gesundheitsschutz zu beteiligen.
Die Rolle der Arbeitnehmervertreter ist, sicherzustellen, dass Arbeitnehmer an der Entscheidungsfindung auf Führungsebene mitwirken können, wenn Präventions- und Schutzmaßnahmen entwickelt werden. Dazu können sie ihre Meinungen, ihre Bedenken und ihre Ideen vorbringen.
Es kann ein gemeinsamer Sicherheitsausschuss von Arbeitnehmern und Arbeitgeber eingerichtet werden, dem die Arbeitnehmervertreter angehören. Sicherheitsausschüsse werden als Diskussionsforum und Beratungsorgan bei unternehmensweiten Entscheidungen eingesetzt. Im Rahmen eines Sicherheitsausschusses können Arbeitnehmervertreter, Sicherheits- und Gesundheitsschutzberater, Führungskräfte und Aufsichtspersonal zusammenkommen, um kritische Punkte im Zusammenhang mit Sicherheit und Gesundheitsschutz auszumachen und gemeinsam auf das Niveau von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen Einfluss zu nehmen.
Bei Arbeitnehmervertretern kann es sich auch um Gewerkschaftsvertreter handeln. Den Gewerkschaften kommt aufgrund der geleisteten Unterstützung und Unterweisung ihrer Vertreter sowie der Bereitstellung objektiver Informationen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz eine wichtige Rolle zu. Häufig arbeiten sie mit Arbeitgebern auf Projektbasis zusammen, um Probleme im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz zu lösen.
In der einzelstaatlichen Gesetzgebung und den entsprechenden praktischen Leitlinien sind die Rollen und Rechte der Arbeitnehmervertreter und die Tätigkeit der Sicherheitsausschüsse geregelt.
Weitere Informationen finden Sie unter: Die Beteiligung von Arbeitnehmern bei Fragen, die Sicherheit und Gesundheitsschutz betreffen: ein praktischer Leitfaden .
Die Rolle der Arbeitnehmer
Die Pflicht der Arbeitnehmer zur Zusammenarbeit
Hauptaufgabe der Arbeitgeber ist der Schutz ihrer Arbeitnehmer durch die Einführung von Schutzmaßnahmen, einschließlich sicherer Arbeitsweisen, sicherer Ausrüstung, geeigneter persönlicher Schutzausrüstung sowie der Information, Unterweisung und Schulung von Arbeitnehmern.
Die Gesetzgebung sieht jedoch auch vor, dass Arbeitnehmer einen Teil der Verantwortung übernehmen und ihre Arbeitgeber beim Schutz der eigenen Person unterstützen, indem sie:
- auf Sicherheit und Gesundheitsschutz in Bezug auf sich selbst und andere Personen achten;
- im Bereich von Sicherheit und Gesundheitsschutz aktiv mit ihrem Arbeitgeber zusammenarbeiten;
- entsprechend den erhaltenen Schulungen bezüglich der sicheren Ausführung ihrer Tätigkeit und des sicheren Umgangs mit Ausrüstung, Werkzeugen, Stoffen usw. handeln;
- es einem Verantwortlichen (Arbeitgeber, Aufsichtsperson oder Arbeitnehmervertreter) mitteilen, wenn sie der Ansicht sind, dass eine Tätigkeit selbst oder unzureichende Sicherheitsmaßnahmen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer eigenen oder einer anderen Person gefährden.
Warum eine Beteiligung der Arbeitnehmer?
Der Gesetzgeber schreibt Arbeitnehmern aus guten Gründen vor, sich an der Anhebung des eigenen Sicherheits- und Gesundheitsschutzniveaus und des ihrer Kollegen zu beteiligen:
- Sicherheit und Gesundheitsschutz sollen Unfälle u. Ä. am Arbeitsplatz verhindern.
- Sie kennen die Risiken am eigenen Arbeitsplatz und sollten zu deren Management beitragen.
Arbeitgeber müssen als erstes eine Sicherheitskultur fördern, die die Beteiligung von Arbeitnehmern bestärkt. Arbeitnehmer sollten jedoch ihre Beteiligung nicht nur auf eine passive Zusammenarbeit und die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften beschränken. Wollen Arbeitnehmer vom effektivsten Schutz in Bezug auf ihre Sicherheit und Gesundheit profitieren, müssen sie die Vorkehrungen zur Beteiligung der Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz in vollem Umfang nutzen.
Weitere Informationen finden Sie unter: Die Beteiligung von Arbeitnehmern bei Fragen, die Sicherheit und Gesundheitsschutz betreffen: ein praktischer Leitfaden.
Gesetzgebung
Die europäischen Rechtsvorschriften sehen eine Beteiligung der Arbeitnehmer bei Fragen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz vor und legen Mindestanforderungen in Bezug auf die Information und Anhörung von Arbeitnehmern fest (insbesondere die EU-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit).
Die einzelstaatliche Gesetzgebung und die entsprechenden praktischen Leitlinien geben die spezifischen Anforderungen vor, insbesondere im Hinblick auf die Benennung von Arbeitnehmervertretern und den Einsatz gemeinsamer Sicherheitsausschüsse von Arbeitnehmern und Arbeitgeber innerhalb der einzelnen Unternehmen.
Anforderungen im Hinblick auf die Anhörung von Arbeitnehmern
Rechte von Arbeitnehmern/Arbeitnehmervertretern
Anhörung auf Baustellen
Anforderungen im Hinblick auf die Anhörung von Arbeitnehmern
- Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer und/oder ihre Vertreter anhören und ihnen die Teilnahme an der Erörterung aller Fragen im Zusammenhang mit Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ermöglichen sowie ihr Recht auf die Einreichung von Vorschlägen achten und ihre ausgewogene Beteiligung organisieren.
- Anhörungen müssen rechtzeitig im Voraus zu folgenden Themen erfolgen:
- jeder Maßnahme, die wesentliche Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheitsschutz haben kann;
- der Benennung von für Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz verantwortlichen Arbeitnehmern sowie von Verantwortlichen für Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung oder der Hinzuziehung außerbetrieblicher Fachleute (Personen oder Dienste);
- den Informationen, die der Arbeitgeber Arbeitnehmern im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung und Gruppen von Arbeitnehmern, die besonderen Risiken ausgesetzt sind bereitstellen muss, einschließlich der Anhörung in Bezug auf zu ergreifende Schutzmaßnahmen (wie persönlicher Schutzausrüstung) oder Arbeitsunfällen;
- der Planung und Organisation der Unterweisung von Arbeitnehmern zu Sicherheit und Gesundheitsschutz;
- der Erwägung und Einführung neuer Technologien.
Rechte von Arbeitnehmern/Arbeitnehmervertretern
- Arbeitnehmer oder Arbeitnehmervertreter haben das Recht, den Arbeitgeber zur Einführung geeigneter Maßnahmen aufzufordern und Vorschläge einzureichen.
- Arbeitgeber müssen Arbeitnehmervertreter, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zuständig sind, für einen angemessenen Zeitraum von ihrer Tätigkeit freistellen, ohne ihr Gehalt zu kürzen, und ihnen die erforderlichen Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben bereitstellen.
- Arbeitnehmervertretern muss die Möglichkeit geboten werden, ihre Beobachtungen bei Inspektionsbesuchen der zuständigen Behörde (z. B. der Arbeitsaufsicht) mitzuteilen.
- Arbeitnehmer oder Arbeitnehmervertreter können sich bei der zuständigen Behörde beschweren (z. B. der Arbeitsaufsicht), wenn sie der Ansicht sind, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz an ihrem Arbeitsplatz unzureichend sind.
- Für die Sicherheit zuständige Arbeitnehmervertreter haben Anrecht auf eine angemessene Unterweisung.
- Arbeitgeber müssen den für die Sicherheit zuständigen Arbeitnehmervertretern Zugang zu allen Informationen, die für eine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung innerhalb des Unternehmens erforderlich sind, sowie zu Unfallberichten gewähren, die für die für Sicherheit und Gesundheitsschutz zuständige Behörde des jeweiligen Mitgliedstaates verfasst werden.
Anhörung auf Baustellen
Die Richtlinie 92/57/EWG über die auf Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz schreibt vor, dass bei der Anhörung immer, wenn dies angesichts des Ausmaßes des Risikos und des Umfangs der Baustelle erforderlich erscheint, eine angemessene Abstimmung zwischen den Arbeitnehmern bzw. Vertretern der Arbeitnehmer der Unternehmen, die auf der Baustelle tätig sind, vorzusehen ist.
Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt zur europäischen Gesetzgebung.
Möglichkeiten zur Beteiligung von Arbeitnehmern
Die einzelstaatliche Gesetzgebung sieht unterschiedliche Arten der Anhörung vor. Dies trifft insbesondere auf Bereiche wie Arbeitnehmervertreter, Sicherheitsausschüsse und die Beteiligung an Gefährdungsbeurteilungen zu.
In der Regel kann jedoch mit einer Kombination aus sowohl formellen als auch informellen Vorkehrungen und Methoden zur Beteiligung das beste Ergebnis erzielt werden. Insbesondere sollten die direkte Beteiligung der Arbeitnehmer und die Arbeitnehmervertreter nicht als Alternativen betrachtet werden, sondern als unterschiedliche Möglichkeiten, die kombiniert werden sollten, um so wirksam wie möglich zu sein.
Unabhängig davon, welche Methoden eingesetzt werden, umfassen die Anforderungen in Bezug auf eine wirksame Beteiligung Folgendes: die Bereitstellung des Zugangs zu allen relevanten Informationen, die Einräumung von ausreichend Zeit für Anhörungen und Gespräche sowie die Verfügbarkeit von Mitteln zur Konfliktlösung und Konsenserzielung.
Gefährdungsbeurteilungen
Arbeitsgruppen und Probedurchläufe
Unterweisung
Kommunikation und Rückmeldungen
Konfliktlösung
Gefährdungsbeurteilungen
Die Gefährdungsbeurteilung sollte eine echte und wirksame Beteiligung von Arbeitnehmern und ihren Vertretern am Prozess beinhalten, bei der diese nach ihren Ansichten zu Problemen und Lösungen gefragt werden.
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein grundlegender Managementprozess, der zum Schutz der Arbeitnehmer dient. Der Arbeitgeber muss Gefahrenquellen wie Lärm, Hitze, schwere Lasten, gleichförmig wiederholte Bewegungen, chemische Stoffe, Maschinen, monotone oder unter Druck ausgeführte Tätigkeiten ermitteln, um anschließend die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung durch diese Gefahrenquellen zu beurteilen.
Der Beurteilung entsprechend müssen geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Die Anhörung der Arbeitnehmer zu Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen ist gesetzlich vorgeschrieben. Je aktiver sich die Arbeitnehmer jedoch an den Bewertungen beteiligen, desto wirksamer sind aller Wahrscheinlichkeit nach die daraus resultierenden Kontrollmaßnahmen. Die Meinung der Arbeitnehmer einzuholen, ist ein wichtiger Bestandteil des Prozesses.
Arbeitsgruppen und Probedurchläufe
Eine Arbeitsgruppe wird häufig eingerichtet, um zur Lösung eines bestimmten Problems beizutragen. Arbeitnehmer und ihre Vertreter sollten zur Teilnahme aufgefordert werden. Bei der Erarbeitung von Maßnahmen zum Umgang mit bestimmten Gefahren führt die Beteiligung derjenigen, die damit verbundene Tätigkeiten ausführen, dazu, dass ihre Arbeitserfahrung ins Ergebnis einfließt. Darüber hinaus ist die Wahrscheinlichkeit, dass Arbeitnehmer entsprechende Maßnahmen befolgen, weitaus höher, wenn sie an der Erarbeitung dieser Maßnahmen selbst beteiligt waren. Probedurchläufe oder Pilotlösungen, die ein Testen möglicher Kontrollmaßnahmen durch die Arbeitnehmer und eine Anpassung an deren Erfahrungen ermöglichen, sind empfehlenswert. Nach der Umsetzung vorgenommene Überprüfungen der Kontrollmaßnahmen sollten ebenfalls Rückmeldungen der Arbeitnehmer berücksichtigen. |
Unterweisung
Bei der Unterweisung kann die Beteiligung der Arbeitnehmer gefördert werden, indem ihnen die Möglichkeit geboten wird, die Angelegenheiten zu erörtern und ihre Ansichten vorzubringen. Einige Unternehmen betrauen Trainees mit der Aufgabe, aktiv reale Probleme am Arbeitsplatz auszumachen und zu untersuchen, wobei die Ergebnisse anschließend in den Gefährdungsbeurteilungsprozess des Unternehmens einfließen. Arbeitnehmer sollten auch während berufsbegleitender Schulungen ihre Meinung zu Sicherheitsthemen äußern. Hierbei kommt Mentoren und Aufsichtspersonen eine entscheidende Rolle zu. Arbeitnehmer müssen außerdem die in Schulungen erworbenen Kenntnisse in ihre Tätigkeit integrieren. |
Kommunikation und Rückmeldungen
Arbeitnehmer müssen ordnungsgemäß und rechtzeitig über alle relevanten Aspekte im Zusammenhang mit ihrer Gesundheit und ihrer Sicherheit informiert werden. Die meisten Unternehmen verfügen über verschiedene sowohl formelle als auch informelle Kommunikationswege. Es sollten Meldeverfahren vorhanden sein, damit Arbeitnehmer nicht nur Unfälle, Beinaheunfälle usw. melden, sondern dem Arbeitgeber auch Ideen und Rückmeldungen zu seinen Vorschlägen unterbreiten können, um so für eine bessere Sicherheit und einen besseren Gesundheitsschutz zu sorgen. Im Gegenzug müssen Arbeitnehmer auch Rückmeldungen zu eingereichten Ideen erhalten – selbst wenn sie nur erfahren, dass eine bestimmte Idee nicht umgesetzt werden kann. Machen Arbeitnehmer einen Vorschlag und erhalten dann nie eine Rückmeldung, stellt dies eine große Frustrationsquelle dar. Möglichkeiten zu direkter Kommunikation und Rückmeldung bieten sich beispielsweise bei folgenden Gelegenheiten: bei betriebsinternen Gesprächen zwischen Führungskräften, Arbeitnehmern und Gewerkschaftsvertretern, bei Mitarbeiterbesprechungen, Einsatzbesprechungen, Abteilungs- oder Teambesprechungen oder über ein Unternehmensintranet, im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens usw., bei Besprechungen der Führungskräfte sowie bei Einzelgesprächen mit Aufsichtspersonen und Mentoren. Zu den Möglichkeiten der direkten Information und Anhörung von Arbeitnehmern gehören Umfragen, das betriebliche Vorschlagswesen, betriebsinterne Newsletter oder das Intranet. Die Gesprächsthemen sollten breitgefächert sein und sich nicht nur auf physische Gefahren und Sicherheitsvorschriften beschränken. Auch die Arbeitsorganisation, Veränderungen in der Produktion, an Technologien, Ausrüstung, Arbeitsmethoden o. Ä. können sich auf Sicherheit und Gesundheitsschutz auswirken. |
Konfliktlösung
Die Ansichten von Arbeitnehmern und Arbeitgeber zu Risiken und Prioritäten beim Risikomanagement gehen möglicherweise auseinander. Um dabei Schwierigkeiten vorwegzunehmen, besteht eine gute praktische Lösung darin, Verhandlungsverfahren vorzusehen und nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen. Dazu müssen sowohl Führungskräfte als auch Arbeitnehmervertreter geschult werden, um Verhandlungsgeschick zu entwickeln. |
Beispiele für die Beteiligung von Arbeitnehmern
Mehr Sicherheit auf schiffbaren Binnenwasserstraßen
Beteiligung von Arbeitnehmern an einer Sicherheitskampagne im Krankenhaus
Junge Arbeitnehmer in der Energiewirtschaft
Erarbeitung eines neuen Fingerschutzes für Näher
Von Arbeitgeber und Gewerkschaft organisierte gemeinsame Schulungen
Unternehmen missachtet Bedenken der Arbeitnehmer bezüglich der Vorschriften über das Tragen von Handschuhen
Mehr Sicherheit auf schiffbaren Binnenwasserstraßen
Das belgische Schifffahrtsamt (nv De Scheepvaart) ist für die Instandhaltung und Nutzung der Binnenwasserstraßen im Norden des Landes zuständig. Die Unfallrate unter seinen 500 Mitarbeitern lag in der Vergangenheit verhältnismäßig hoch. Das Amt konnte diese Rate dank einer umfassenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzpolitik im Laufe von 12 Jahren um über 60 % senken. Unter anderem überarbeitete es seine Unfallpräventionspolitik, in die eine umfassende und systematische Anhörung der Arbeitnehmer aufgenommen wurde. Aus der gemeinsamen Arbeit ging ein neues Unfallmeldesystem hervor, mit dem Ursachen analysiert und die Wiederholung von Fehlern ausgeschlossen werden können. Außerdem sorgt es für eine höhere Sicherheit der Ausrüstung und ihrer Nutzung sowie für Maßnahmen zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit. | |
Beteiligung von Arbeitnehmern an einer Sicherheitskampagne im Krankenhaus
Arbeitnehmervertreter des dänischen Krankenpflegeverbands und Führungskräfte eines
dänischen Krankenhauses haben gemeinsam eine Sicherheitskampagne zur Senkung der Häufigkeit von Nadelstichverletzungen geplant und umgesetzt, deren Schwerpunkt auf der Ermittlung von Maßnahmen lag, durch die Mitarbeiter aktiv eingebunden werden sollten.Die Kampagne wurde in einem „MED-Udvalg“ geplant – einem Ausschuss, der sich aus Arbeitnehmern, Führungskräften und der Geschäftsleitung des Krankenhauses zusammensetzte. Die Kampagne zielte darauf ab, Arbeitnehmer aktiv einzubeziehen, und beinhaltete folgende Maßnahmen:
- eine Auftaktveranstaltung mit einem Wettbewerb, bei dem vorhandenes Wissen unter Beweis gestellt werden konnte;
- Plakate;
- einen Wettbewerb zur Einreichung von Ideen, bei dem Preise gewonnen werden konnten (vier der eingereichten Ideen wurden als Beispielmotive für die Kampagne verwendet);
- das Angebot an alle Krankenhausstationen, mit der Sicherheitsabteilung eine „Kontrolle der Verwendung von Nadeln“ durchzuführen;
- eine umfassende Nachverfolgung von Nadelstichverletzungen.
Junge Arbeitnehmer in der Energiewirtschaft
Die Förderung von Sicherheit und Gesundheitsschutz ist beim Energieversorger E.ON wesentlicher Bestandteil der beruflichen Ausbildung. Auszubildende werden darin bestärkt, ab Beginn ihres Beschäftigungsverhältnisses eine aktive Rolle im Unternehmen zu übernehmen. Dazu gehört Folgendes:
(Quelle: British Safety Council) | |
Erarbeitung eines neuen Fingerschutzes für Näher
Ein Bekleidungsunternehmen und eine Gewerkschaft erörterten gemeinsam, wie die Häufigkeit von Fingerverletzungen durch Nadelstiche bei Nähern gesenkt werden könnte. Am Standort mit der höchsten Unfallrate wurde ein kleines Team (einschließlich zwei Nähern) zusammengestellt, dessen Aufgabe die Entwicklung eines Fingerschutzes war, mit dem alle Näher arbeiten können. An Nähmaschinenarbeitsplätzen, die mit dem Fingerschutz ausgerüstet wurden, konnten Fingerverletzungen durch Nadelstiche vermieden werden. Infolgedessen sanken die Schadenersatzforderungen aufgrund von Verletzungen nach zwei Jahren von 195 000 EUR auf 95 000 EUR, und die Versicherungsprämien des Unternehmens wurden um 50 % gesenkt. Nach Lobbyarbeit auf europäischer Ebene wurde die EN-Norm für Sicherheitsanforderungen an Industrienähmaschinen geändert, um den Fingerschutz in die neue Fassung aufzunehmen. | |
Von Arbeitgeber und Gewerkschaft organisierte gemeinsame Schulungen
Gewerkschaftsvertreter und die Führungskräfte eines großen Gasversorgungsunternehmen kamen überein, einen zweitägigen Kurs zur Gefährdungsbeurteilung abzuhalten. Die Gewerkschaft stellte Tutoren, und die gemeinsame Schulung wurde ein Jahr lang für regionale Führungskräfte, Aufsichtspersonen und Gewerkschaftsvertreter abgehalten. Im ersten Jahr nach Abhaltung der Schulung konnte die Unfallrate in einigen Bereichen um 50 % gesenkt werden. Nach vier Jahren waren Unfälle mit Arbeitsausfall im gesamten Unternehmen um 80 % gesunken. (Quelle: www.workerinvolvement.co.uk, Zero Harm: Worker involvement) | |
Unternehmen missachtet Bedenken der Arbeitnehmer bezüglich der Vorschriften über das Tragen von Handschuhen
Ein internationales Chemieunternehmen führte an einem seiner Standorte eine Vorschrift ein, nach der Arbeitnehmer beim Umgang mit metallverarbeitenden Maschinen Handschuhe tragen sollten, obwohl einige Arbeitnehmer erklärten, dass dadurch die Gefahr bestünde, sich in der Maschine zu verfangen. Arbeitnehmer, die sich nicht an die Vorschrift hielten, wurden abgemahnt. Schließlich erlitt ein Wartungsarbeiter schwere Verletzungen an seiner rechten Hand, nachdem seine behandschuhte Hand in die Maschine gezogen wurde. Der Arbeitnehmer trug den Verlust seines Ringfingers und bleibende Schäden an Mittelfinger und kleinem Finger davon. Das Unternehmen bezahlte ebenfalls für diesen Vorfall: Unter anderem wurde es rechtlich belangt und ihm wurde aufgrund des Verstoßes gegen die Gesetzgebung zu Sicherheit und Gesundheitsschutz eine Geldbuße auferlegt. | ![]() |



