Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Benutzerspezifische Werkzeuge
Zu den Inhalten wechseln. Suche FAQ Hilfe Wir über uns

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

EASG-Netzwerk
Sie sind hier: Startseite Themen Gefährdungsbeurteilung Aufgaben und Verantwortungen der Arbeitnehmer

Aufgaben und Verantwortungen der Arbeitnehmer

Aufgaben und Verantwortungen der Arbeitnehmer

Es ist wichtig, dass die Arbeitnehmer an der Gefährdungsbeurteilung teilnehmen. Sie kennen die Probleme und Details dessen, was wirklich bei der Ausführung ihrer Aufgaben oder Tätigkeiten passiert. Daher sollten sie in die Gefährdungsbeurteilung mit einbezogen werden. Ihr Praxiswissen und ihre Kompetenz sind ebenfalls häufig erforderlich, um funktionierende Schutzmaßnahmen zu erarbeiten.

Die Teilnahme der Arbeitnehmer ist nicht nur ihr Recht, sondern fundamental für ein effektives und effizientes arbeitsplatzbezogenes Gesundheits- und Sicherheitsmanagement des Arbeitgebers.

Arbeitnehmer und/oder ihre Vertreter haben das Recht/die Pflicht:

  • zu den Vorkehrungen für die Organisation der Gefährdungsbeurteilung und für die Ernennung der für die Durchführung verantwortlichen Personen befragt zu werden
  • sich an der Gefährdungsbeurteilung zu beteiligen
  • ihre Vorgesetzten oder Arbeitgeber über erkannte Gefahren zu informieren
  • Änderungen am Arbeitsplatz zu melden
  • über die Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit und die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung dieser Gefahren informiert zu werden
  • in den Prozess über die Entscheidung für Präventiv- und Schutzmaßnahmen mit einbezogen zu werden
  • den Arbeitgeber aufzufordern, geeignete Maßnahmen zu ergreifen und Vorschläge zur Verringerung von Gefahren oder zur Beseitigung der Gefahr an der Quelle zu unterbreiten
  • zu kooperieren, damit der Arbeitgeber eine sichere Arbeitsumgebung gewährleisten kann
  • Anweisungen bezüglich der durchzuführenden Maßnahmen zu erhalten bzw. eine entsprechende Fortbildung zu erhalten
  • so weit wie möglich und in Übereinstimmung mit den Inhalten der entsprechenden Fortbildung bzw. den Anweisungen vom Arbeitgeber für ihre Sicherheit und Gesundheit und die der anderen durch ihre Tätigkeit betroffenen Personen zu sorgen

Zudem ist es wichtig, dass Arbeitnehmer und ihre Vertreter so fortgebildet werden, dass sie die Gefährdungsbeurteilung und ihre Rolle innerhalb derselben verstehen.
Online interactive Risk Assessment tool (OiRA)

Zugang zum Projekt OiRA (interaktive Online-Gefährdungsbeurteilung)

Weitere Informationen