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Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

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Aufgaben und Verantwortungen der Arbeitgeber

8. Aufgaben und Verantwortungen der Arbeitgeber

Um ihrer Verantwortung, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, nachzukommen, sollten Arbeitgeber die nötigen Schritte sorgfältig planen und die erforderlichen Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer umsetzen. Es wird empfohlen, die einzelnen Schritte anhand eines Aktionsplans zur Beseitigung oder Kontrolle von Gefährdungen durchzuführen.

Der Aktionsplan sollte Folgendes beinhalten:

  • Auftragsvergabe, Organisation und Koordination der Beurteilung
  • Bestimmen kompetenter Personen für die Beurteilung
    • die Personen, die eine Beurteilung durchführen können, sind:
      - der Arbeitgeber
      - vom Arbeitgeber ernannte Arbeitnehmer
      - externe Gutachter und Dienstleister, falls vor Ort keine kompetenten Personen verfügbar sind
    • die erforderliche Kompetenz kann durch Nachweis der folgenden Fähigkeiten bestätigt werden:
      - Verständnis des allgemeinen Ansatzes für die Gefährdungsbeurteilung
      - Fähigkeit, dieses Wissen auf den Arbeitsplatz und die erforderliche Aufgabe anzuwenden
      - Fähigkeit zum Erkennen von Situationen, in denen sie nicht in der Lage wären, die Gefährdung ohne Hilfe zu beurteilen, und ihre Fähigkeit, den Unterstützungsbedarf mitzuteilen

  • Treffen mit den Vertretern der Arbeitnehmer bezüglich der Vorbereitungen für die Bestimmung der Personen, die die Beurteilung durchführen werden
  • Bereitstellen der erforderlichen Informationen, Fortbildungen, Ressourcen und Betreuung der Gutachter, die arbeitgebereigene Arbeitnehmer sind
  • Gewährleisten einer adäquaten Koordination der Gutachter (wo erforderlich)
  • Einbeziehen des Managements und Ermutigen der Belegschaft zur Teilnahme
  • Festlegen der erforderlichen Vorkehrungen zur Überprüfung und Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung
  • Gewährleisten, dass die Präventiv- und Schutzmaßnahmen die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen
  • Gewährleisten, dass die Gefährdungsbeurteilung aufgezeichnet wird
  • Überwachen der Präventiv- und Schutzmaßnahmen, um zu gewährleisten, dass ihre Effektivität gewahrt wird
  • Informieren der Arbeitnehmer und/oder ihrer Vertreter über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und der anzuwendenden Maßnahmen (indem ihnen die Aufzeichnungen zugänglich gemacht werden).
Online interactive Risk Assessment tool (OiRA)

Zugang zum Projekt OiRA (interaktive Online-Gefährdungsbeurteilung)

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