Lärm senken
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor lärmbedingten Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz zu schützen. Geeignete Maßnahmen sind:
- Eine Gefährdungsbeurteilung, die Lärmmessungen beinhalten kann, aber auch sämtliche Quellen lärmbedingter Gefahren (z. B. Unfälle und Hörverlust) erfassen soll;
- Die Umsetzung eines auf der Gefährdungsbeurteilung basierenden Maßnahmenpakets mit folgenden Zielen:
- Beseitigung der Lärmquellen, wo immer dies möglich ist;
- Lärmbegrenzung am Entstehungsort;
- Verringerung der Lärmbelastung durch eine geeignete Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung, Kennzeichnungspflicht und Zutrittsbeschränkungen für alle Bereiche, in denen mit Lärmpegeln von mehr als 85 dB(A) zu rechnen ist;
- Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen als letztes Mittel;
- Unterrichtung, Anhörung und Unterweisung der Arbeitnehmer zu bestehenden Gefahren, lärmarme Arbeitsweisen und die Anwendung von Lärmschutzmitteln;
- Überwachung der Risiken und Überprüfung der Präventivmaßnahmen, gegebenenfalls auch Gesundheitsüberwachung.