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Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

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Lärm senken

Lärm senken

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor lärmbedingten Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz zu schützen. Geeignete Maßnahmen sind:

  • Eine Gefährdungsbeurteilung, die Lärmmessungen beinhalten kann, aber auch sämtliche Quellen lärmbedingter Gefahren (z. B. Unfälle und Hörverlust) erfassen soll;
  • Die Umsetzung eines auf der Gefährdungsbeurteilung basierenden Maßnahmenpakets mit folgenden Zielen:
    • Beseitigung der Lärmquellen, wo immer dies möglich ist;
    • Lärmbegrenzung am Entstehungsort;
    • Verringerung der Lärmbelastung durch eine geeignete Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung, Kennzeichnungspflicht und Zutrittsbeschränkungen für alle Bereiche, in denen mit Lärmpegeln von mehr als 85 dB(A) zu rechnen ist;
    • Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen als letztes Mittel;
  • Unterrichtung, Anhörung und Unterweisung der Arbeitnehmer zu bestehenden Gefahren, lärmarme Arbeitsweisen und die Anwendung von Lärmschutzmitteln;
  • Überwachung der Risiken und Überprüfung der Präventivmaßnahmen, gegebenenfalls auch Gesundheitsüberwachung.