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Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

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Welche Gefahren gehen von Lärm aus?

Welche Gefahren gehen von Lärm aus?

Lärm bei der Arbeit stellt auch dann eine Belastung dar, wenn er nicht übermäßig laut ist. Auch durch seine Wechselwirkung mit anderen Risiken bei der Arbeit kann Lärm zur Gefährdung der Arbeitnehmer beitragen. Beispielsweise kann er:

  • Das Unfallrisiko erhöhen, indem er Warnsignale übertönt;
  • im Zusammenwirken mit bestimmten chemischen Substanzen die Gefahr des Hörverlusts steigern oder
  • als Auslöser von arbeitsbedingtem Stress wirken.

Die Exposition gegenüber Lärm kann Arbeitnehmer ganz unterschiedlichen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken aussetzen:

  • Hörverlust: Die Beschädigung der Haarzellen in der Innenohrschnecke infolge übermäßigen Lärms kann zu Taubheit führen. „In vielen Ländern ist der lärmbedingte Hörverlust die häufigste irreversible Berufskrankheit.“ [iii] Schätzungen zufolge übersteigt die Zahl der Menschen mit Gehörschäden in Europa die Einwohnerzahl Frankreichs [iv]
  • Physiologische Effekte: Die Belastung durch Lärm hat nachweisliche Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System, in deren Folge Katecholamine freigesetzt werden und der Blutdruck steigt. Erhöhte Katecholamin-Blutwerte (hierzu zählt auch der Adrenalinspiegel) sind eine Begleiterscheinung von Stress.
  • Arbeitsbedingter Stress: Arbeitsbedingter Stress geht selten auf eine einzelne Ursache zurück, sondern ergibt sich in der Regel aus dem Zusammenwirken mehrerer Risikofaktoren. Lärm in der Arbeitsumgebung kann schon bei geringer Intensität Stress auslösen.
  • Erhöhtes Unfallrisiko: Hohe Lärmpegel erhöhen das Unfallrisiko, indem sie das Hören und die sprachliche Verständigung erschweren. Arbeitsbedingter Stress (u. a. infolge der Lärmbelastung) vergrößert dieses Problem.

 

 

[iii] Weltgesundheitsorganisation: Prevention of noise-induced hearing loss (Vorbeugung gegen lärmbedingten Hörverlust) 1997

[iv] Bericht der Arbeitsgemeinschaft SIHI an der Universität Maastricht (1999)