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Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

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Arbeitgeber

Muskel- und Skeletterkrankungen gehören zu den
häufigsten arbeitsbedingten Gesundheitsbeschwerden.


Millionen von Arbeitnehmern in Europa sind davon betroffen, die dadurch verursachten Kosten für die Arbeitgeber gehen in die Milliarden. Unzureichende Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen am Arbeitplatz verursachen hohe Kosten durch Fehlzeiten, geringere Arbeitsqualität und Produktionsrückgänge. Selbstverständlich geht es bei der Bekämpfung von Muskel- und Skeletterkrankungen in erster Linie um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Menschen, aber sie bringt auch dem Unternehmen Vorteile.

Bekämpfung von Muskel- und Skeletterkrankungen

Alle in Frage kommenden Risikofaktoren sollten berücksichtigt werden, da insbesondere das Zusammenkommen mehrerer Faktoren zu noch größeren Problemen führen kann. Sprechen Sie mit den Mitarbeitern und deren Vertretern über eventuelle Probleme und mögliche Lösungen. Einzellösungen funktionieren nicht immer, daher kann es bei außergewöhnlichen oder schweren Problemen sinnvoll sein, einen Fachmann hinzuzuziehen.

Zur Vorbeugung gegen Muskel- und Skeletterkrankungen müssen die Risikofaktoren am Arbeitsplatz ermittelt und anschließend praktische Maßnahmen ergriffen werden, um diese Risiken zu beseitigen oder zu verringern.

Zur Bekämpfung von Muskel- und Skeletterkrankungen sollten Sie ein integriertes Managementkonzept verfolgen, das sich nicht auf die Vorbeugung beschränkt, sondern auch die Weiterbeschäftigung, Rehabilitation und Wiedereingliederung von Arbeitnehmern, die bereits an diesen Erkrankungen leiden, einschließt.



Folgende Bereiche sollten beachtet werden:
  • Gefährdungsbeurteilung und -management,
  • Gesundheitsüberwachung, Schulung,
  • Information und Konsultation der Mitarbeiter,
  • ergonomische Arbeitssysteme. Es gibt viele Risikofaktoren, die zur Ausbildung einer Muskel- und Skeletterkrankung führen können, z. B. die Handhabung schwerer Lasten, ungünstige Arbeitshaltungen, Stress, Vibrationen und Kälte.


Vorbeugung:

  • Vermeidung von Risiken,
  • Risikobekämpfung an der Quelle,
  • Risikoverringerung durch Ersetzen gefährlicher Abläufe durch weniger gefährliche,
  • Abschätzung und Kontrolle nicht vermeidbarer Risiken,
  • individuelle Anpassung der Arbeit,
  • Überwachung und Anpassung an den technischen Fortschritt,
  • Entwicklung von Strategien für die Vorbeugung,
  • Bereitstellung guter Sicherheits- und Gesundheitsinformationen und -anweisungen.


Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern mit Muskel- und Skeletterkrankungen:

  • Bereitstellung von Rehabilitationsmaßnahmen,
  • Wiedereingliederung von Mitarbeitern in die Arbeitsabläufe.


Europäische Rechtsvorschriften

Die Vorbeugung von Muskel- und Skeletterkrankungen ist in europäischen Richtlinien, Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten und Leitfäden über gute praktische Lösungen bereits als wichtiger Punkt anerkannt. Ergänzend zu diesen Richtlinien regeln verschiedene Europäische Normen (die so genannten EN-Normen) Einzelheiten oder ermöglichen die Umsetzung der Richtlinien.

Folgende europäische Richtlinien sind für die Vorbeugung von Muskel- und Skeletterkrankungen wichtig:

  • 89/391 legt einen allgemeinen Rahmen für die Ermittlung und Vorbeugung von Risiken fest;
  • 89/654 enthält die Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten, einschließlich von Sitz, Beleuchtung, Temperatur und Arbeitsstätten;
  • 89/655 behandelt die Zweckmäßigkeit von Arbeitsmitteln;
  • 89/656 befasst sich mit der Eignung persönlicher Schutzausrüstung;
  • 90/269 behandelt die Ermittlung und Prävention von Gefährdungen bei der manuellen Handhabung;
  • 90/270 legt Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten fest;
  • 93/104 behandelt die Arbeitszeitgestaltung;
  • 98/37 enthält Anforderungen für Maschinen;
  • 2002/44 behandelt die Feststellung und Verhütung von Risiken durch Vibrationen.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter Europäische Rechtsvorschriften mit Bezug auf arbeitsbedingte Muskel- und Skeletterkrankungen

 

Wo erhalte ich Hilfe?

  • Beauftragte für Sicherheit- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz,
  • Berufsverbände,
  • Sicherheits- und Gesundheitsbehörden der einzelnen Länder.