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Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

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Frequently Asked Questions

Index of FAQ sections


Häufig gestellte Fragen

 
  1. Was ist bei der Festlegung vorbeugender Maßnahmen zu bedenken?

    Bei der Festlegung vorbeugender Maßnahmen sollte eine breite Palette möglicher Änderungen in Betracht gezogen werden:

    • Arbeitsplatz — Kann der Arbeitsplatz beispielsweise so gestaltet werden, dass Tätigkeiten, die einen hohen Kraftaufwand erfordern, nicht mehr in ungünstigen, starren Körperhaltungen durchgeführt werden müssen?
    • Arbeitsgeräte — Ist das Werkzeug beispielsweise ergonomisch geformt? Können motorbetriebene Werkzeuge eingesetzt werden, um den Kraftaufwand für eine Tätigkeit zu verringern? Führt der Einsatz solcher Werkzeuge zu einer höheren Belastung der Hand oder des Arms durch Vibrationen?
    • Arbeitnehmer — Arbeitnehmer müssen darin geschult werden, dass sie ergonomischen Faktoren mehr Beachtung schenken und unsichere Arbeitsbedingungen erkennen und vermeiden. Sie müssen außerdem darüber aufgeklärt werden, warum vorbeugende Maßnahmen so wichtig sind und was passiert, wenn diese vernachlässigt werden. Ferner sollten sie darauf hingewiesen werden, dass die Einhaltung bewährter Praktiken und Arbeitsverfahren allen Vorteile bringt, weil dadurch Gesundheitsprobleme und Einkommensverluste vermieden werden.
    • Tätigkeiten — Eine der wichtigsten Anforderungen ist es, die physische Belastung bei der Arbeit durch eine Verringerung des Kraftaufwands, repetitiver Bewegungen, ungünstiger Arbeitshaltungen und/oder Vibrationen zu reduzieren. Dazu sind häufig neue Werkzeuge oder Arbeitsverfahren erforderlich.
    • Arbeitsmanagement — Dies wäre z. B. eine bessere Arbeitsplanung oder die Einführung sicherer Arbeitssysteme. Möglicherweise lassen sich Aufgaben auf mehrere Beschäftigte aufteilen, um die Belastung durch repetitive Bewegungen, anstrengende Handhabungen und längeres Bücken oder Drehen zu vermeiden.
    • Organisationsebene — Praktische Lösungen sind z. B. die Entwicklung angemessener Einteilungen von Arbeits-/Ruhezeiten zur Verringerung der Ermüdung, die Organisation von Pausen und die Einführung des Rotationsprinzips für bestimmte Aufgaben. Auf Unternehmensebene sollte die Einführung einer Strategie zur Entwicklung einer ausgeprägten Sicherheitskultur gefördert werden, um eine stärkere Verpflichtung und Beteiligung der Führungsebene bei der Ermittlung und Kontrolle von Risikofaktoren für Muskel- und Skeletterkrankungen zu erreichen und die Sicherheits- und Überwachungsmaßnahmen zu verbessern.

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  2. Wie sind die Risiken für Muskel- und Skeletterkrankungen zu bewerten?

    Arbeitgeber sind rechtlich dazu verpflichtet, die Risiken am Arbeitsplatz zu ermitteln und geeignete Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten und dritter Personen zu treffen. Eine Gefährdungsbeurteilung kann helfen, festzustellen, welche Risiken an einem Arbeitsplatz bestehen und welche Personen gefährdet sind und anschließend angemessene vorbeugende Maßnahmen und eine Risikoüberwachung zu beschließen. Die Einbeziehung der Beschäftigten ist ein wesentlicher Faktor für die erfolgreiche Gefährdungsbeurteilung und -kontrolle.

    Eine schrittweise durchgeführte Gefährdungsbeurteilung umfasst folgende Vorgänge:

    • Feststellen, welche Risiken bestehen: Überlegen Sie, welche Arbeiten durchgeführt werden, und ermitteln Sie alle Risiken bzw. Risikokombinationen, die zu Muskel- und Skeletterkrankungen führen können; sprechen Sie mit den Arbeitnehmern und deren Vorgesetzten; beziehen Sie sie in den Prozess der Gefährdungsbeurteilung ein und informieren Sie sie über die Ergebnisse und durchzuführenden Maßnahmen.
    • Überlegen, wer möglicherweise auf welche Weise gefährdet ist: Denken Sie über jede Person nach, die zu Schaden kommen könnte, nicht zu vergessen die Teilzeitkräfte und die befristet Beschäftigten, sowie die Beschäftigten von Subunternehmern, die bestimmte Leistungen für das Unternehmen erbringen; beziehen Sie die Beschäftigten und ihre Vorgesetzten in den Bewertungsprozess ein und informieren Sie sie darüber, welche Maßnahmen Sie zur Verringerung des Risikos ergreifen werden.
    • Risiken bewerten und die durchzuführenden Maßnahmen festlegen: Überlegen Sie, wie die Gefährdung durch die festgestellten Risikofaktoren zu Muskel- und Skeletterkrankungen führen könnte und was zu tun ist, um diese Risiken zu beseitigen oder zu verringern.
    • Risiken überwachen und vorbeugende Maßnahmen prüfen: Wenn an einem Arbeitsplatz wesentliche Veränderungen in Bezug auf Ausstattung, Methoden, Aufgaben und Ähnliches vorgenommen werden, ist es wichtig, zu prüfen, ob diese Veränderungen nicht zu neuen Risiken führen, die kontrolliert werden müssen.


  3. Was sind arbeitsbedingte Erkrankungen im Bereich des Nackens und der oberen Gliedmaßen?

    Erkrankungen im Bereich des Nackens und der oberen Gliedmaßen sind Beeinträchtigungen von Körperstrukturen wie z. B. Muskeln, Gelenken, Sehnen, Bändern, Nerven oder des lokalen Blutkreislaufs, die in erster Linie durch die Arbeit und die Auswirkungen des unmittelbaren Arbeitsumfelds verursacht oder verschlimmert werden.

    Bei den meisten arbeitsbedingten Erkrankungen im Bereich des Nackens und der oberen Gliedmaßen handelt es sich um kumulative Schädigungen, die eine Folge wiederholter Belastungen von hoher oder geringer Intensität über einen längeren Zeitraum sind. Aber auch akute Traumen wie unfallbedingte Brüche können zu solchen Erkrankungen führen.

    Davon können der Nacken, die Schultern und die oberen Gliedmaßen betroffen sein. Bei einigen Erkrankungen im Bereich des Nackens und der oberen Gliedmaßen wie z. B. der Sehnenentzündung, dem Karpaltunnelsyndrom, der vibrationsbedingten Weißfingerkrankheit und dem Schultergürtelsyndrom sind die Anzeichen und Symptome genau definiert, während andere sich eher durch unspezifische Symptome wie Schmerzen, Beschwerden, Taubheit und Kribbeln auszeichnen.

    Erkrankungen im Bereich des Nackens und der oberen Gliedmaßen werden auch als Schädigungen durch wiederholte Belastung (Repetitive Strain Injury, RSI) oder als kumulative traumatische Erkrankungen (Cumulative Trauma Disorders, CTD) bezeichnet.


  4. Wie lassen sich Muskel- und Skeletterkrankungen bekämpfen?

    Um gegen Muskel- und Skeletterkrankungen vorzugehen, ist ein integrierter Managementansatz erforderlich. Gegenstand dieses Ansatzes muss nicht nur die Verhütung neuer Erkrankungen sein, sondern auch die Weiterbeschäftigung, Rehabilitation und Wiedereingliederung von Arbeitnehmern, die bereits an Muskel- und Skeletterkrankungen leiden.

    Vorbeugung von Muskel- und Skeletterkrankungen:

    • Vermeidung von Risiken für Muskel- und Skeletterkrankungen,
    • Bewertung unvermeidlicher Risiken,
    • Risikobekämpfung an der Quelle,
    • Anpassung der Arbeit an den Einzelnen,
    • Anpassung an die technologische Entwicklung,
    • Ersatz gefährlicher Abläufe durch sichere oder weniger gefährliche,
    • Entwicklung einer stimmigen und umfassenden Präventionsstrategie, die auf die körperliche Belastung insgesamt ausgerichtet ist,
    • Vorrang des kollektiven Gefahrenschutzes vor individuellem Gefahrenschutz,
    • Erteilung geeigneter Anweisungen an die Beschäftigten, Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern mit Muskel- und Skeletterkrankungen,
    • Bereitstellung von Rehabilitationsmaßnahmen,
    • Wiedereingliederung von Beschäftigten, die an Muskel- und Skeletterkrankungen leiden oder gelitten haben, in die Arbeitsabläufe.


  5. Was sind arbeitsbedingte Muskel- und Skeletterkrankungen?

    Muskel- und Skeletterkrankungen sind Beeinträchtigungen von Körperstrukturen wie z. B. Muskeln, Gelenken, Sehnen, Bändern, Nerven oder des lokalen Blutkreislaufs, die in erster Linie durch die Arbeit und die Auswirkungen des unmittelbaren Arbeitsumfelds verursacht oder verschlimmert werden.

    Bei den meisten arbeitsbedingten Muskel- und Skeletterkrankungen handelt es sich um kumulative Schädigungen, die eine Folge wiederholter Belastungen von hoher oder geringer Intensität über einen längeren Zeitraum sind. Aber auch akute Traumen wie unfallbedingte Brüche können zu Muskel- und Skeletterkrankungen führen.

    Diese Erkrankungen treten hauptsächlich im Bereich des Rückens, des Nackens, der Schultern und der oberen, aber auch der unteren Gliedmaßen auf. Einige dieser Erkrankungen wie das Karpaltunnelsyndrom der Handwurzel sind spezifisch, weil ihre Anzeichen und Symptome genau definiert sind. Andere sind unspezifisch, weil mit den auftretenden Schmerzen oder Beschwerden keine deutlichen Hinweise auf eine spezifische Erkrankung verbunden sind.


  6. Welche Berufe sind am meisten gefährdet?

    Muskel- und Skeletterkrankungen treten in allen Arbeitsbereichen auf, am meisten jedoch in folgenden Berufsgruppen:

    • Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft und in der Fischerei,
    • Beschäftigte im Baugewerbe,
    • Zimmerleute,
    • Fahrer,
    • Pflegepersonal,
    • Reinigungspersonal,
    • Bergleute,
    • Maschinenbediener,
    • Handwerker,
    • Schneider,
    • Beschäftigte im Einzelhandel,
    • Beschäftigte im Hotel-, Gaststätten- und Cateringgewerbe,
    • Büro- und Dateneingabekräfte,
    • Beschäftigte für Be- und Entladetätigkeiten.


  7. Gibt es Rechtsvorschriften und Normen, um diesen Erkrankungen vorzubeugen?

    Es gibt europäische Rechtsvorschriften mit Bezug auf Muskel- und Skeletterkrankungen, dazu gehören internationale Übereinkommen und Normen, europäische Richtlinien und europäische Normen.

    Auf internationaler Ebene hat die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) mehrere Übereinkommen bezüglich Muskel- und Skeletterkrankungen verabschiedet. Bevor diese Übereinkommen rechtsverbindlich wurden, mussten sie von einer bestimmten Anzahl von Staaten ratifiziert werden.

    Auf europäischer Ebene wurden mehrere Richtlinien verabschiedet, die sich direkt oder indirekt auf Muskel- und Skeletterkrankungen beziehen. Eine europäische Richtlinie muss zuerst in jedem Mitgliedstaat in nationales Recht umgesetzt werden, bevor sie dort rechtswirksam wird. Im Allgemeinen werden in einer Richtlinie die vereinbarten Ziele festgelegt, die von den Mitgliedstaaten verwirklicht werden sollen, es bleibt jedoch den einzelnen Staaten überlassen, wie sie diese Ziele erreichen. Ergänzend zu diesen Richtlinien regeln verschiedene europäische Normen (die so genannten EN-Normen) Einzelheiten oder ermöglichen die Umsetzung der Richtlinien.

    Die Internationale Normungsorganisation (ISO) hat internationale Normen herausgegeben, die sich mit den ergonomischen Anforderungen an Arbeitsstätten, Methoden der Gefährdungsbeurteilung und anderen Aspekten in Verbindung mit Muskel- und Skeletterkrankungen befassen.

    Weitere Informationen sind verfügbar unter: Europäische Rechtsvorschriften mit Bezug auf arbeitsbedingte Muskel- und Skeletterkrankungen


  8. Welche Faktoren können zu Muskel- und Skeletterkrankungen beitragen?

    Zu Muskel- und Skeletterkrankungen können verschiedene Gruppen von Faktoren beitragen, darunter physische und biomechanische, organisatorische und psychosoziale sowie individuelle und persönliche Faktoren. Diese können allein oder in Kombination auftreten.

    Physische Faktoren:

    • Anwendung von Kraft, z. B. Heben, Tragen, Ziehen, Schieben und Werkzeuggebrauch,
    • gleichförmig wiederholte Bewegungen,
    • ungünstige und starre Arbeitshaltungen, z. B. mit den Händen über der Schulterhöhe oder längeres Stehen und Sitzen,
    • örtlicher Druck von Werkzeugen und Flächen,
    • Vibrationen,
    • Kälte oder übermäßige Wärme,
    • schlechte Beleuchtung, die z. B. Unfälle verursachen kann,
    • hohe Lärmpegel, die z. B. zu körperlicher Anspannung führen können.

    Organisatorische und psychosoziale Faktoren:

    • anspruchsvolle Arbeit, keine Möglichkeiten zur Kontrolle der ausgeführten Arbeiten und geringes Maß an Selbständigkeit,
    • geringe Arbeitszufriedenheit,
    • sich wiederholende, monotone Arbeiten in hohem Arbeitstempo,
    • fehlende Unterstützung durch Kollegen, Vorgesetzte und Führungskräfte.

    Individuelle Faktoren:

    • Krankheitsvorgeschichte,
    • physische Leistungsfähigkeit,
    • Alter,
    • Fettleibigkeit,
    • Rauchen.


  9. Welches Ausmaß hat das Problem der Muskel- und Skeletterkrankungen?

    • Muskel- und Skeletterkrankungen gehören zu den häufigsten arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union: 25 % der europäischen Arbeitnehmer klagen über Rückenschmerzen, 23 % über Muskelschmerzen.
    • 62 % der Arbeitnehmer in den 27 EU-Mitgliedstaaten führen über ein Viertel der Arbeitszeit oder länger repetitive Hand- und Armbewegungen aus, 46 % nehmen schmerzhafte oder ermüdende Körperhaltungen ein; 35 % tragen oder bewegen schwere Lasten.
    • In der Regel sind Frauen weniger physischen Risikofaktoren ausgesetzt, wenngleich die Ausführung repetitiver Hand- oder Armbewegungen und die Arbeit in schmerzhaften oder ermüdenden Haltungen auf beide Geschlechter gleich verteilt ist.
    • Bestimmte Risiken - Arbeiten, bei denen Menschen bewegt werden - treten bei Frauen signifikant häufiger auf als bei Männern, nämlich zu 11 % bzw. 6 % über ein Viertel der Zeit oder länger.
    • Muskel- und Skeletterkrankungen sind ein hoher Kostenfaktor, da sie sowohl direkte Kosten (Krankenkasse, Lohnfortzahlung, medizinische und Verwaltungskosten) als auch indirekte Kosten durch die Einbußen an Produktivität verursachen.


  10. Welche Wirtschaftsbereiche sind am meisten betroffen?

    Die am meisten betroffenen Wirtschaftsbereiche sind die Landwirtschaft und das Baugewerbe, sowohl in Bezug auf das Auftreten physischer Risiken als auch auf Beschwerden über Muskel- und Skeletterkrankungen. Es sind jedoch alle Sektoren betroffen.