Instandhaltung
Regelmäßige Instandhaltung ist wichtig, damit Ausrüstung, Maschinen und das Arbeitsumfeld sicher und verlässlich bleiben. Unterlassene oder unzulängliche Instandhaltung kann zu gefährlichen Situationen, Unfällen und Gesundheitsproblemen führen. Instandhaltung ist eine hochriskante Tätigkeit, bei der einige Gefahren durch die Art der Arbeit bedingt sind. Instandhaltungsarbeiten werden in allen Sektoren und an allen Arbeitsplätzen ausgeführt. Instandhalter sind deshalb mit höherer Wahrscheinlichkeit als andere Arbeitnehmer unterschiedlichen Gefahren ausgesetzt.
Nach der Europäischen Norm European Standard EN 13306 ist Instandhaltung die "Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus einer Einheit zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes oder der Rückführung in diesen, sodass sie die geforderte Funktion erfüllen kann".
Instandhaltung ist eine Gattungsbezeichnung für eine Vielzahl von Aufgaben in sehr unterschiedlichen Sektoren und in allen Arten von Arbeitsumfeldern. Zur Instandhaltung gehören Tätigkeiten wie die folgenden:
• Inspizieren • Prüfen • Messen • Auswechseln • Justieren • Reparieren • Warten • Fehler suchen • Teile austauschen • Installieren • Schmieren und Reinigen
Instandhaltung ist unverzichtbar, um eine kontinuierliche Produktion zu sichern, Produkte hoher Qualität herzustellen und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten. Sie hat aber auch Auswirkungen auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Erstens ist eine gute Instandhaltung wichtig, damit Ausrüstung, Maschinen und das Arbeitsumfeld sicher und verlässlich bleiben. Zweitens ist die Instandhaltung selbst eine hochriskante Tätigkeit und muss in sicherer Weise ausgeführt werden; dabei sind geeignete Schutzmaßnahmen für die Instandhalter und andere am Arbeitsplatz anwesende Personen zu treffen.
Sicherere und gesündere Arbeitsplätze durch angemessene Instandhaltung
Die regelmäßige Instandhaltung spielt eine wichtige Rolle bei der Ausschaltung von Gefahren am Arbeitsplatz und bei der Schaffung von Arbeitsbedingungen, die sicherer und gesünder sind. Unterlassene oder unzulängliche Instandhaltung kann zu schweren und tödlichen Unfällen oder zu Gesundheitsproblemen führen.
Unfallursachen sind defekte Elektroinstallationen (Kabel, Stecker und Geräte)
- Schläge und Verbrennungen, Brände und Zündung von potenziell brennbaren oder explosiven Atmosphären
Unfälle geschehen, weil Hubgeräte nicht regelmäßig inspiziert und instand gesetzt werden
- Hubketten sind verschmutzt/korrodiert und versagen, sodass schwere Lasten herunterfallen
Unfälle geschehen, weil Arbeits- und Gehflächen sowie Verkehrswege nicht instand gehalten werden
- Verkehrswege, die uneben, voller Schlaglöcher, verschmutzt oder rutschig sind, führen zu Unfällen mit Gabelstaplern, zum Ausrutschen und zum Stolpern.
Staub ist ein potenzielles Gesundheitsrisiko für Arbeitnehmer in der Holz verarbeitenden Industrie und in Steinbrüchen.
Die Instandhaltung von Einrichtungen für die Staubkontrolle ist für alle Staub erzeugenden Prozesse von entscheidender Bedeutung, um die Staubexposition von Arbeitnehmern zu verhindern.
- Abluftkanäle dürfen nicht blockiert sein und müssen bei Beschädigung repariert werden
- Filter müssen regelmäßig gewartet werden; dabei sind die Empfehlungen des Herstellers zu beachten
Instandhaltung ist eine hochriskanteTätigkeit
Besondere Gefahren und Risiken der Instandhaltung
Neben den Risiken, die in jedem Arbeitsumfeld auftreten, sind Instandhaltungsarbeiten mit einigen besonderen Risiken verbunden.
Dazu gehören Arbeiten bei laufenden Prozessen und mit engem Maschinenkontakt. Im Normalbetrieb wird die Wahrscheinlichkeit menschlicher Fehler, die zu Unfällen führen können, in der Regel durch die Automatisierung verringert. Anders als im Normalbetrieb lässt sich der direkte Kontakt zwischen Arbeitnehmer und Maschine bei Instandhaltungsarbeiten nicht nennenswert reduzieren - Instandhaltung ist eine Tätigkeit, die Arbeitnehmer in engem Kontakt mit den Prozessen ausführen müssen.
Zur Instandhaltung gehören häufig ungewohnte Arbeiten und Nicht-Routineaufgaben; oft wird sie unter außergewöhnlichen Bedingungen durchgeführt, etwa bei Arbeiten in beengten Räumen.
In der Regel müssen bei Wartungsarbeiten Teile auseinandergenommen und wieder zusammengesetzt werden, die oft zu komplizierten Maschinen gehören. Dadurch kann das Risiko menschlicher Fehler und damit auch das Unfallrisiko zunehmen.
Zur Instandhaltung gehört der Wechsel von Aufgaben und Arbeitsumfeld. Dies gilt besonders für Leiharbeitnehmer. Die Vergabe von Unteraufträgen ist ein erschwerender Faktor im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz – zahlreiche Unfälle und Vorfälle ergeben sich durch die Untervergabe von Instandhaltungsarbeiten.
Auch die Arbeit unter Zeitdruck ist für Instandhaltungstätigkeiten typisch, und zwar besonders, wenn es um Abschaltungen oder Reparaturen mit hoher Priorität geht.
Gefahren, Risiken und Gesundheitsfolgen
Weil Instandhaltungsarbeiten in allen Sektoren und an allen Arbeitsplätzen ausgeführt werden und sehr unterschiedliche Aufgaben einschließen, sind sie mit sehr vielfältigen Gefahren verbunden.
Physische Gefahren
- Lärm und Vibrationen
- Übermäßige Wärme und Kälte
- Strahlung (ultraviolette Strahlung, Röntgenstrahlung und elektromagnetische Felder)
- Hohe physische Belastung
- Ergonomiebedingte Risiken: Durch eine unter Instandhaltungsgesichtspunkten mangelhafte Auslegung von Maschinen, Prozessen und Arbeitsumgebungen sind instand zu haltende Teile schwer zu erreichen - anstrengende Bewegungen (Beugen, Knien, Greifen, Drücken und Ziehen sowie Arbeit in beengten Räumen)
:: Typische Aufgaben:
- Bohren, Schleifen, Feilen und Schmirgeln
- Arbeit im Freien, Instandhaltung von Industrieanlagen (z. B. Öfen und Feuerungsanlagen sowie Kühlräume)
- Schweißen, Leitungsinspektionen und Gleisinstandhaltung
:: Mögliche Gesundheitsfolgen: Lärmbedingte Hörprobleme sowie Muskel- und Skeletterkrankungen
Chemische Gefahren
- Asbest und Glasfasern
- Dämpfe, Abgase und Staub (z. B. Bitumendämpfe, Dieselabgase und kristalliner Quarzstaub)
- Lösemittel
:: Typische Aufgaben
- Gebäudeinstandhaltung
- Lichtbogenschweißen
- Arbeit in beengten Räumen
- Arbeit in Kfz-Reparaturwerkstätten
- Instandhaltung von Industrieinstallationen, in denen chemische Gefahrstoffe vorhanden sind
:: Mögliche Gesundheitsfolgen: Atemwegsprobleme, berufsbedingtes Asthma, Allergien, Asbestose und Krebs
Biologische Gefahren
- Bakterien (z. B. Legionellen und Salmonellen)
- Schimmelpilze
:: Typische Aufgaben:
- Instandhaltung in Abfallbehandlungsanlagen
- Instandhaltung an Orten, an denen biologische Arbeitsstoffe verwendet werden, wie z. B. Labors
- Instandhaltung an Orten, an denen sich Bakterien und Schimmelpilze wahrscheinlich stark vermehren, wie z. B. Klimaanlagen
:: Mögliche Gesundheitsfolgen: Atemwegsprobleme, Asthma, Allergien und Legionärskrankheit
Psychosoziale Risikofaktoren
- Zeitdruck
- Schichtarbeit, Wochenendarbeit, Nachtarbeit, Bereitschaftsdienst und unregelmäßige Arbeitszeiten
- Zusammenarbeit mit Personal von Auftragnehmern / mehreren Auftragnehmern – Kommunikationsprobleme
:: Mögliche Gesundheitsfolgen: Arbeitsbedingter Stress, Ermüdung und erhöhtes Unfallrisiko
Hohes Risiko für alle Unfallarten
- Viele Unfälle stehen mit der Instandhaltung von Arbeitsgeräten und Maschinen in Zusammenhang, z. B. Quetschungen durch bewegte Maschinenteile und unerwartetes Anfahren
- Stürze aus großer Höhe und Unfälle durch herunterfallende Gegenstände
- Tötung durch elektrischen Strom, Stromschläge und Verbrennungen
- Beengte Räume und Erstickung
- Explosionen und Brände
Fakten und Zahlen
Mit Analysen von EUROSTAT-Daten, die sich auf die Methodik der Europäischen Statistik über Arbeitsunfälle (ESAW) stützen, lässt sich für verschiedene europäische Länder ermitteln, ob Unfälle mit Instandhaltungsarbeiten zusammenhängen.
Nach Schätzungen hängen etwa 15-20% (je nach Land) aller Unfälle und 10-15% aller tödlichen Unfälle mit Instandhaltungsarbeiten zusammen.
Instandhaltung, Reparatur, Optimierung und Einstellung nehmen Platz Vier auf der Liste der 10 Arbeitsabläufe ein, bei denen es im Zeitraum 2003-2005 zu den meisten tödlichen Unfällen kam (EUROSTAT-ESAW).
Unfälle ereignen sich tendenziell nicht während des normalen Betriebs, sondern eher bei Reparatur-, Instandhaltungs-, Reinigungs-, Einstellungs- und ähnlichen Arbeiten.
Nach einer 2005 in Frankreich durchgeführten Erhebung ist Instandhaltung der Bereich, in dem die meisten Unteraufträge vergeben werden. Eine Analyse der französischen Datenbank der Arbeitsunfälle zeigt, dass Instandhaltungspersonal 2002 direkt nach Bauarbeitern am zweithäufigsten zu Unfallopfern im Zusammenhang mit der Untervergabe von Aufträgen wurde.
Analysiert man die Ergebnisse der nationalen spanischen Erhebung zu den Arbeitsbedingungen (2007), so sind Instandhalter höheren Lärmpegeln sowie intensiveren Hand-Arm- und Ganzkörpervibrationen ausgesetzt als andere Arbeitnehmer. Auch ihre Belastung durch gefährliche Stoffe, Dämpfe und Abgase ist größer.
Etwa 25% aller elektrizitätsbedingten Unfallverletzungen werden durch tragbare elektrische Geräte verursacht. Defekte Gerätekabel verursachen jährlich etwa 2 000 Brände. Eine wichtige Ursache solcher Unfälle und Brände sind unterlassene Inspektionen und Instandhaltungen (HSE).
Lesen Sie unseren Bericht und das zugehörige Informationsblatt Instandhaltung und Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit – ein Blick in die Statistik
Grundregeln für die richtige Vorgehensweise
Die spezifischen Einzelheiten der Instandhaltung sind je nach Wirtschaftszweig und Aufgaben verschieden. Es gelten aber einige allgemeine Grundsätze:
Einbindung des Managements von Sicherheit und Gesundheitsschutz in das Management der Instandhaltung
- Strukturierter Ansatz auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung
- Klare Aufgaben und Zuständigkeiten
- Sichere Arbeitssysteme und klare zu befolgende Leitlinien
- Angemessene Unterweisung und Kompetenzen
- Beteiligung der Arbeitnehmer an der Gefährdungsbeurteilung und an den Abläufen des Instandhaltungsmanagements
- Effektive Kommunikation
Fünf Grundregeln der sicheren Instandhaltung
1. Planen
Die Instandhaltung sollte mit einer ordnungsgemäßen Planung beginnen. Dazu sollte eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, an der die Arbeitnehmer teilnehmen. Folgende Aspekte sind in der Planungsphase zu berücksichtigen:
- Umfang der Aufgabe – was muss getan werden, und wie werden dadurch andere Arbeitnehmer und die Tätigkeiten am Arbeitsplatz beeinflusst
- Gefährdungsbeurteilung: Mögliche Gefahren sind zu ermitteln (z. B. Gefahrstoffe, beengte Räume, bewegte Maschinenteile, chemische Stoffe oder Staub in der Luft), und es müssen Maßnahmen entwickelt werden, um die Risiken auszuschalten oder zu verringern (weitere Informationen dazu enthält der Abschnitt über die Gefährdungsbeurteilung)
- Sichere Arbeitssysteme müssen festgelegt werden (Arbeitserlaubnisse, Verriegelungssysteme)
- Zeit und Hilfsmittel, die für die Tätigkeit benötigt werden
- Kommunikation zwischen Instandhaltungs- und Produktionspersonal sowie allen anderen Beteiligten
- Kompetenz und angemessene Unterweisung
Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer über die Qualifikationen verfügen, die sie brauchen, um die erforderlichen Aufgaben auszuführen, über sichere Arbeitsweisen informiert sind und wissen, was sie tun müssen, wenn eine Situation ihre Kompetenzen überschreitet. Arbeitgeber müssen gründlich darüber nachdenken, wie die "Weisungskette" für die an Instandhaltungsarbeiten Beteiligten aufgebaut ist, und welche Verfahren für die Dauer dieser Arbeiten eingesetzt werden, darunter auch Berichtsverfahren, wenn es zu Problemen kommt. Dies ist besonders wichtig, wenn die Instandhaltung von Unterauftragnehmern ausgeführt wird.
Die Anhörung der Arbeitnehmer und ihre durchgehende Unterrichtung sind in der gesamten Planungsphase von entscheidender Bedeutung. Arbeitnehmer, die eine Instandhaltungsmaßnahme durchführen, sollten nicht nur über die Ergebnisse der einleitenden Gefährdungsbeurteilung unterrichtet, sondern auch an ihr beteiligt werden. Da sie mit ihrem Arbeitsplatz vertraut sind, sind sie oft am besten in der Lage, Gefahren zu erkennen, und sie wissen, wie man damit besonders effizient umgehen kann. Die Beteiligung der Arbeitnehmer am Planungsprozess erhöht nicht nur die Sicherheit der Instandhaltungsarbeiten, sondern auch ihre Qualität.
2. Arbeitsbereich sichern
Der Arbeitsbereich muss dadurch gesichert werden, dass unbefugtes Betreten verhindert wird, beispielsweise durch Absperrungen und Schilder. Der Bereich muss außerdem sauber und sicher sein; dazu ist die Stromversorgung zu unterbrechen, bewegte Maschinenteile sind zu sichern, vorübergehend ist eine Zusatzbelüftung zu installieren, und für die Arbeitnehmer sind sichere Wege vorzusehen, über die sie den Arbeitsbereich betreten und verlassen können. An Maschinen sind Warnhinweise mit Datum und Uhrzeit der Sperrung sowie dem Namen der Person anzubringen, die zur Aufhebung der Sperrung befugt ist – auf diese Weise wird die Sicherheit der Arbeitnehmer, die eine Maschine instand halten, nicht durch andere Arbeitnehmer gefährdet, die diese Maschine versehentlich in Betrieb setzen.
Schutzvorrichtungen sollten möglichst so beschaffen sein, dass kleinere Wartungsarbeiten an Maschinen ausgeführt werden können, ohne sie zu entfernen. Muss eine Schutzvorrichtung entfernt oder deaktiviert werden, sind Sperrverfahren zu befolgen. Instandhaltungsunternehmen und Instandhalter müssen geschult sein und wissen, wie und unter welchen Bedingungen Schutzvorrichtungen entfernt werden dürfen.
3. Geeignete Ausrüstung verwenden
An Instandhaltungsarbeiten beteiligte Arbeitnehmer müssen über geeignete Werkzeuge und Geräte verfügen, die sich von denen unterscheiden können, die sie normalerweise verwenden. Da sie gegebenenfalls in Bereichen arbeiten müssen, die dafür nicht vorgesehen sind, und einer Vielzahl von Gefährdungen ausgesetzt sein können, müssen sie auch über eine geeignete persönliche Schutzausrüstung verfügen.
Im Hinblick auf die verwendeten Geräte und Werkzeuge müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass
- die richtigen Werkzeuge und Geräte verfügbar sind (erforderlichenfalls mit Anweisungen für ihre Verwendung),
- sich in einem geeigneten Zustand befinden,
- für das Arbeitsumfeld geeignet sind (z. B. nicht funkendes Werkzeug in explosionsfähigen Atmosphären) und
- ergonomisch gestaltet sind.
Alle Bestandteile der persönlichen Schutzausrüstung müssen
- für die auftretenden Risiken geeignet sein, ohne selbst zu erhöhten Risiken zu führen,
- den am Arbeitsplatz herrschenden Bedingungen entsprechen,
- die ergonomischen Anforderungen und den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers berücksichtigen, und
- dem Träger nach den erforderlichen Einstellungen richtig passen.
Beispielsweise können Arbeitnehmer, die Abluftfilter reinigen oder tauschen, Staubkonzentrationen ausgesetzt sein, die sehr viel höher sind, als dies an einem bestimmten Arbeitsplatz normal ist. Auch der Zugang zu diesen Filtern, die sich häufig im Dachbereich befinden, muss gesichert werden.
4. Arbeitspläne einhalten
Arbeitnehmer und Vorgesetzte müssen über sichere Arbeitsverfahren informiert werden, und sie müssen diese verstehen und richtig anwenden. Die Arbeit ist im Hinblick darauf zu überwachen, dass die vereinbarten sicheren Arbeitssysteme und die Vorschriften für den Arbeitsplatz eingehalten werden. Instandhaltungsarbeiten stehen oft unter Zeitdruck – beispielsweise, wenn die Produktion durch eine Störung zum Stillstand kommt. Sichere Arbeitsverfahren müssen auch unter Zeitdruck befolgt werden: Kurzverfahren können sehr kostspielig sein, wenn sie zu Unfällen, Verletzungen oder Sachschäden führen.
Für unerwartete Vorfälle sind Vorkehrungen zu treffen. Zum sicheren Arbeitssystem sollte auch gehören, dass die Arbeit unterbrochen wird, wenn ein unvorhergesehenes Problem oder ein Problem auftritt, das die eigenen Kompetenzen überschreitet. Man sollte immer daran denken, dass eine Überschreitung der eigenen Fähigkeiten und Kompetenzen zu Unfällen führen kann.
5. Endkontrolle
Die Instandhaltung muss mit einer Endkontrolle abschließen, um sicherzustellen, dass die Aufgabe vollständig durchgeführt wurde, dass das instand gehaltene Objekt in einem sicheren Zustand ist, und dass alle bei der Instandhaltung angefallenen Abfälle entfernt worden sind. Wenn dies alles geprüft und für sicher erklärt wurde, kann die Aufgabe abgezeichnet und Vorgesetzte sowie andere Arbeitnehmer können informiert werden.
In diesem letzten Schritt muss ein Bericht erstellt werden, der die durchgeführten Arbeiten beschreibt und Anmerkungen zu allen aufgetretenen Schwierigkeiten sowie Verbesserungsvorschläge enthält. Idealerweise sollte dieser Bericht auch auf einer Personalversammlung diskutiert werden, in der die an der Instandhaltung beteiligten sowie die im Umfeld tätigen Arbeitnehmer dazu Stellung nehmen und geeignete Anregungen zur Verbesserung des Ablaufs geben können.
Europäische Rechtsvorschriften zur Instandhaltung
Seit 1989 sind verschiedene europäische Richtlinien verabschiedet worden, die einen allgemeinen Rahmen von Mindestanforderungen an den Schutz von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz bilden.
Diese Richtlinien gelten auch für Instandhaltungstätigkeiten, darunter vor allem die Rahmenrichtlinie, nach der Arbeitgeber verpflichtet sind, eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz durchzuführen.
Richtlinie 89/391/EWG des Rates - die "Rahmenrichtlinie" über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit
Sie enthält allgemeine Grundsätze der Gefahrenverhütung und legt die Pflichten der Arbeitgeber im Hinblick auf die Evaluierung der Gefahren, die Ausschaltung von Risiko- und Unfallfaktoren sowie die Information, Anhörung, ausgewogenen Beteiligung und Unterweisung der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter fest.
Die Europäische Kommission hat einen Leitfaden zur Gefährdungsbeurteilung bei der Arbeit verfasst, der Arbeitgebern und Arbeitnehmern helfen soll, den Anforderungen der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG an die Gefährdungsbeurteilung gerecht zu werden. In diesem Leitfaden werden Instandhalter als “stärker gefährdete Arbeitskräfte” eingestuft. Der Leitfaden verweist auch darauf, dass für Instandhaltungsmaßnahmen eine gesonderte Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss.
Auf Grundlage der "Rahmenrichtlinie" sind verschiedene Einzelrichtlinien erlassen worden, die alle für die sichere Durchführung von Instandhaltungsarbeiten von Bedeutung sind. Einige enthalten auch besondere Bestimmungen für Wartungstätigkeiten und Anforderungen an die Instandhaltung zur Ausschaltung von Gefahren am Arbeitsplatz.
Richtlinie 89/654/EWG des Rates
über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten enthält unter anderen die Anforderung, dass Arbeitgeber für Folgendes Sorge zu tragen haben:
- Verkehrswege zu Notausgängen und die Ausgänge selbst müssen jederzeit freigehalten werden.
- Instandhaltung der Arbeitsstätten sowie Anlagen und Einrichtungen; festgestellte Mängel, die sich auf die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer negativ auswirken könnten, müssen möglichst umgehend beseitigt werden.
- Sicherheitseinrichtungen und -vorrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren müssen regelmäßig gewartet und auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden.
Richtlinie 89/655/EWG des Rates
über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit, wobei unter Benutzung von Arbeitsmitteln auch die Instandhaltung und Wartung und insbesondere Reinigung fällt, schreibt Folgendes vor:
- Der Arbeitgeber trifft die erforderlichen Vorkehrungen , damit die Arbeitsmittel während der gesamten Zeit der Benutzung durch entsprechende Wartung auf einem Niveau gehalten werden, das sicherstellt, dass sie Absatz 1 Buchstabe a) bzw. Buchstabe b) entsprechen.
- Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass die Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, welche zu gefährlichen Situationen führen können,
- regelmäßig überprüft und außerordentlichen Überprüfungen unterzogen werden, damit die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften eingehalten und diese Schäden rechtzeitig entdeckt und behoben werden können.
- Ist die Benutzung eines Arbeitsmittels mit einer möglichen spezifischen Gefährdung der Sicherheit oder Gesundheit der Arbeitnehmer verbunden, so trifft der Arbeitgeber die erforderlichen Vorkehrungen, damit
- die Benutzung des Arbeitsmittels den hierzu beauftragten Personen vorbehalten bleibt;
- Instandsetzungs-, Umbau-, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten, nur von eigens hierzu befugten Arbeitnehmern durchgeführt werden.
Sie enthält außerdem Mindestanforderungen an Steuer- und Schutzeinrichtungen sowie Bestimmungen zur Wartung:
- Wartungsarbeiten müssen bei Stillstand des Arbeitsmittels vorgenommen werden können. Wenn dies nicht möglich ist, müssen für ihre Durchführung geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden können, oder die Wartung muss außerhalb der Gefahrenzone erfolgen können.
- Bei allen Arbeitsmitteln mit Wartungsbuch sind die Eintragungen stets auf dem neuesten Stand zu halten.
- Für die Durchführung der Produktions-, Einstellungs- und Wartungsarbeiten am Arbeitsmittel müssen die Arbeitnehmer sicheren Zugang zu allen hierfür notwendigen Stellen haben, an denen ein gefahrloser Aufenthalt möglich sein muss.
Außerdem enthält sie Vorschriften für die Benutzung von Arbeitsmitteln, die für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen bereitgestellt werden, wie z. B. besondere Vorschriften für die Benutzung von Leitern und Gerüsten.
Richtlinie 89/656/EWG des Rates
über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit sieht vor, dass der Arbeitgeber persönliche Schutzausrüstungen kostenlos zur Verfügung zu stellen hat und durch die erforderlichen Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen ein gutes Funktionieren und einwandfreie hygienische Bedingungen gewährleisten muss.
ANHANG III der Richtlinie enthält als Leitfaden eine nicht erschöpfende Liste der Arbeiten bzw. Arbeitsbereiche, für die die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung erforderlich sein kann.
Richtlinie 92/91/EWG des Rates
über Mindestvorschriften zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer in den Betrieben, in denen durch Bohrungen Mineralien gewonnen werden
Enthält unter anderem Mindestvorschriften für den Onshore- und Offshore-Bereich, darunter auch Wartungsvorschriften.
Richtlinie 92/104/EWG des Rates
über Mindestvorschriften zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer in übertägigen oder untertägigen Mineral gewinnenden Betrieben
Der Arbeitgeber trifft die erforderlichen Maßnahmen, damit
- die Arbeitsstätten so konzipiert, errichtet, ausgestattet, in Betrieb genommen, betrieben und unterhalten werden, dass die Arbeitnehmer die ihnen übertragenen Arbeiten ohne Gefährdung weder ihrer Sicherheit und ihrer Gesundheit noch der Sicherheit und Gesundheit anderer Arbeitnehmer ausführen können;
- die mit einem besonderen Risiko verbundenen Arbeiten nur fachkundigen Arbeitnehmern übertragen und entsprechend den Anweisungen ausgeführt werden.
Richtlinie 93/103/EWG des Rates
über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bord von Fischereifahrzeugen sieht vor, dass die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit der Reeder
- sich vergewissert, dass die Fahrzeuge sowie Anlagen und Einrichtungen instand gehalten werden und festgestellte Mängel möglichst umgehend beseitigt werden.
Richtlinie 98/24/EWG des Rates
zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit sieht vor, dass Wartungsarbeiten, bei denen die Möglichkeit einer maßgeblichen Exposition besteht, oder die sich aus anderen Gründen schädlich auf die Sicherheit und Gesundheit auswirken können, in die Risikobewertung einzubeziehen sind. Außerdem sieht sie vor, dass die Risiken für die Gesundheit und die Sicherheit der Arbeitnehmer bei Arbeiten mit gefährlichen chemischen Arbeitsstoffen durch folgende Vorkehrungen ausgeschaltet oder auf ein Minimum reduziert werden sollen:
- Gestaltung des Arbeitsplatzes und Arbeitsorganisation,
- Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel für den Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen und entsprechende Wartungsverfahren zur Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer bei der Arbeit usw.
Richtlinie 2006/42/EG
über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG führt in ihrem Erwägungsteil aus, dass sich die sozialen Kosten der durch den Umgang mit Maschinen unmittelbar hervorgerufenen zahlreichen Unfälle verringern lassen, wenn der Aspekt der Sicherheit in die Konstruktion und den Bau von Maschinen einbezogen wird, und wenn Maschinen sachgerecht installiert und gewartet werden.
ANHANG I zu den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen beschreibt die Grundsätze für die Integration der Sicherheit und die Anforderungen an Steuerungen und Befehlseinrichtungen; außerdem enthält er besondere Vorschriften für die Wartung der Maschinen sowie Anforderungen an Informationen, Warneinrichtungen und Betriebsanleitungen.
Mehrere Einzelrichtlinien wurden erlassen, um die Exposition von Arbeitnehmern gegenüber potenziell schädlichen physischen Einwirkungen am Arbeitsplatz wie Vibrationen, Lärm, elektromagnetische Felder, optische Strahlung oder ionisierende Strahlung zu kontrollieren. Diese Richtlinien enthalten Bestimmungen zur Vermeidung oder Verringerung der Exposition unter anderem durch angemessene Wartungsprogramme für Arbeitsmittel, Arbeitsplatz und Arbeitsplatzsysteme.
- Richtlinie 2002/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen)
- Richtlinie 2003/10/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm)
- Richtlinie 2006/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (künstliche optische Strahlung)
- Richtlinie 2004/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder)
Weitere wichtige Richtlinien
- Richtlinie 92/58/EWG des Rates über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
- Richtlinie 1999/92/EG über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können
- Richtlinie 83/477/EWG des Rates vom 19. September 1983 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz (Zweite Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 8 der Richtlinie 80/1107/EWG), geändert durch Richtlinie des Rates 91/382/EWG, Richtlinie des Rates 98/24/EG, Richtlinie 2003/18/EG und Richtlinie 2007/30/EG
- Richtlinie 2000/54/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit
- Richtlinie 92/57/EWG des Rates über die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz
- Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen
Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt über die Europäischen Rechtsvorschriften.

Factsheet 99 - Sichere Instandhaltung in der Landwirtschaft
