Gefahrstoffe
![]() | Gefahrstoffe – d. h. jeder flüssige, gasförmige oder feste Stoff, der für die Arbeitnehmer ein Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko darstellt – sind nahezu an allen Arbeitsplätzen zu finden. Überall in Europa kommen Millionen Arbeitnehmer mit chemischen und biologischen Stoffen in Kontakt, die für sie schädlich sein können. |
Laut aktuellen Forschungsergebnissen sind 19 % der Arbeitnehmer in der EU während eines Viertels ihrer Arbeitszeit oder länger toxischen Dämpfen ausgesetzt, während bei 15 % der Arbeiternehmer der Umgang mit Gefahrstoffen sogar ein Teil ihrer täglichen Arbeit ist.
Wird mit den Risiken beim Einsatz von Gefahrstoffen nicht richtig umgegangen, kann die Gesundheit der Arbeitnehmer in vielfältiger Art und Weise geschädigt werden. Die Auswirkungen reichen von leichten Augen- und Hautreizungen bis hin zu Asthma, Beeinträchtigungen der Fortpflanzungsfähigkeit und angeborenen Behinderungen sowie Krebs. Diese können schon durch einen einzigen, kurzen Kontakt oder durch zahlreiche Kontakte und eine über lange Zeit erfolgende Ansammlung der Stoffe im Körper hervorgerufen werden.
Arbeitgeber in der EU sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmer vor Schäden durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz zu schützen. Die Arbeitgeber müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen und entsprechende Maßnahmen treffen. Die Rechtsvorschriften regeln außerdem die Ermittlung und Kennzeichnung tausender verschiedener Stoffe, die auf dem EU-Markt registriert sind.
Die Verringerung der Risiken bei der Arbeit mit Gefahrstoffen ist aber nicht nur eine moralische und rechtliche Notwendigkeit – es gibt auch starke wirtschaftliche Argumente dafür. Unternehmen können in Mitleidenschaft gezogen werden, wenn etwas schiefläuft – durch Produktivitätseinbußen und eine gesteigerte Anfälligkeit gegenüber Strafverfolgung und Schadenersatzansprüchen – und dies gilt auch für Arbeitnehmer.
Glücklicherweise stehen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Hinblick auf den Umgang mit Gefahrstoffen umfassende Leitlinien zur Verfügung. Überall in Europa gibt es zahlreiche Beispiele für gute praktische Lösungen, aus denen neue Erfahrungen gewonnen werden können.
Indem angemessene Maßnahmen ergriffen werden, können die Arbeitnehmer bei der Verwendung von Gefahrstoffen geschützt werden.
Die Arbeitgeber sind außerdem dazu verpflichtet, die Arbeitnehmer über die Risiken zu informieren, die von den Gefahrstoffen ausgehen, und sie im sicheren Umgang mit diesen Stoffen zu schulen. Diese Vorschriften gelten sowohl für vermarktete Produkte als auch für Abfall- und Nebenprodukte, die aus den Produktionsverfahren herrühren.
- Grenzwerte berufsbedingter Exposition
- Rechtsvorschriften
- REACH (Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe)
- CLP – Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
- Biologische Arbeitsstoffe
- Beobachtungsstelle für Risiken
- Was sind mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit?
- Wie achte ich auf meine Sicherheit? Empfehlungen für Arbeitnehmer
- Was muss ich tun? Empfehlungen für Arbeitgeber:
- Empfehlungen für die Hersteller von chemischen Stoffen


