Warum Gefährdungsbeurteilung?
Dies alles verursacht enorme Kosten:
- Humankosten für die Arbeitnehmer und ihre Familien (hinter allen Zahlen verbergen sich Menschen aus Fleisch und Blut)
- Wirtschaftliche Kosten für die Organisationen/Unternehmen (krankheitsbedingte Fehlzeiten, Versicherungskosten, Produktivität, Fluktuation der Beschäftigten, Motivation, Wettbewerbsfähigkeit usw.)
- Kosten für die Gesellschaft (steigende Belastung der Gesundheitssysteme)
Gefährdungsbeurteilung ist eine der Hauptsäulen der Rahmenrichtlinie und anderer Richtlinien zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Investitionen in die Sensibilisierung und die Übermittlung von Ressourcen, Informationen und guten praktischen Lösungen zahlen sich eindeutig aus.
Ein auf der Gefährdungsbeurteilung basierender Präventionsansatz ist die Grundlage des europäischen Ansatzes im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Dafür gibt es gute Gründe. Wenn das Gefährdungsbeurteilungsverfahren - der Beginn des Risikomanagementansatzes - nicht gut oder überhaupt nicht durchgeführt wird, werden wahrscheinlich auch keine ausreichenden Präventionsmaßnahmen ergriffen.
Zu oft beurteilen die Organisationen die Gefährdungen an ihren Arbeitsplätzen nicht angemessen. Gefährdungsbeurteilung kann – insbesondere für Mikrounternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen – eine große Herausforderung darstellen, das muss aber nicht so sein.
Gefährdungsbeurteilung gehört zu einem guten Managementansatz. Neben der EU-Gesetzgebung, einschließlich unter anderem der Rahmenrichtlinie, existieren einige Leitlinien, Informationen und Ressourcen für gute praktische Lösungen.
Es wird ein integrierter Gefährdungsbeurteilungsansatz benötigt, der die verschiedenen Schritte der Gefährdungsbeurteilung, die unterschiedlichen Bedürfnisse einzelner Arbeitgeber und die sich verändernde Arbeitswelt berücksichtigt.
Die Agentur wird sich auf die Vermittlung der allgemeinen Grundsätze integrierter Gefährdungsbeurteilung, ihrer Bedeutung für eine effektive Prävention sowie darauf, dass die Gefährdungsbeurteilung sowohl notwendig als auch durchführbar ist, konzentrieren.
Sie ist ein erster Schritt zu systematischem Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit.
Weitere Informationen sind abrufbar unter:
- Factsheet 80: “Gefährdungsbeurteilung – der Schlüssel zu gesunden Arbeitsplätzen”
- Factsheet 81: “Gefährdungsbeurteilung – Rollen und Pflichten”
- Spezieller Abschnitt auf der Website zum Thema Gefährdungsbeurteilung
Warum ist es ein EU-Thema?
Die Notwendigkeit der Verbesserung der Gefährdungsbeurteilung wurde in der Mitteilung der Kommission über die praktische Durchführung der Bestimmungen der Rahmenrichtlinie und ihrer ersten fünf Einzelrichtlinien (KOM (2004) 62 endgültig) aufgeführt.
Im Rahmen der Überprüfung wurde Folgendes festgestellt:
- Es gibt allgemein kein ausreichendes Bewusstsein für die Erfordernisse und für die Art und Weise der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.
- Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation und Überwachung sind nicht allgemein verbreitet.
- Gefährdungsbeurteilung wird oft als einmalige Maßnahme betrachtet und nicht zur Regel gemacht.
- Risiken werden nicht in ihrer Gesamtheit analysiert und beurteilt. Dies führt dazu, dass zwar Einzelmaßnahmen durchgeführt werden, aber ein integrierter Ansatz zur Analyse der Bedingungen am Arbeitsplatz fehlt.
- Bei der Durchführung oberflächlicher Gefährdungsbeurteilungen liegt der Schwerpunkt auf offensichtlichen und unmittelbaren Risiken; Langzeitwirkungen, wie sie z. B. durch chemische Stoffe verursacht werden, werden vernachlässigt.
- Psychosoziale Risiken und Faktoren der Arbeitsorganisation werden bei der Gefährdungsbeurteilung nur selten berücksichtigt.
- Die Effizienz der ergriffenen Maßnahmen wird von den Arbeitgebern nicht ausreichend überwacht.
Seit der Ansatz zur Gefährdungsbeurteilung erstmals in die EU-Richtlinien aufgenommen wurde, gibt es eine klare Vereinbarung, dass er zu einem integrierten Managementansatz gehören sollte, für den die Kampagne werben wird.


