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European Agency for Safety and Health at Work

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Europäischer Wettbewerb für gute praktische Lösungen

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ruft zur Einreichung von Beiträgen für den achten Europäischen Wettbewerb für gute praktische Lösungen („European Good Practice Award“) im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit auf.

Im Rahmen der Preisverleihung 2007 werden Unternehmen bzw. Organisationen ausgezeichnet, die einen herausragenden und innovativen Beitrag zur Förderung eines integrierten Managementkonzepts für die Bewältigung von Muskel- und Skeletterkrankungen leisten, das auch die Verhütung von Muskel- und Skeletterkrankungen sowie die Weiterbeschäftigung, Rehabilitation und Wiedereingliederung von Arbeitnehmern umfasst, die bereits an Muskel- und Skeletterkrankungen leiden.

Eine der wichtigsten Aktivitäten zur Unterstützung der europäischen Kampagne zu Muskel- und Skeletterkrankungen ist der Europäische Wettbewerb für gute praktische Lösungen. Mit diesem Wettbewerb sollen Beispiele für gute praktische Lösungen im Bereich der Muskel- und Skeletterkrankungen bekannt gemacht werden.


Prospekt für den Europäischen Wettbewerb für gute praktische Lösungen

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Welche Preise werden verliehen?

Der Wettbewerb und die Preisverleihung sollen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Europa sowie Vermittlern wie den Sozialpartnern, Fachleuten und Praktikern im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und anderen Beteiligten, die Unterstützung und Informationen auf Arbeitsplatzebene bereitstellen, anhand von Beispielen die Vorzüge und den Nutzen aus der Anwendung guter praktischer Lösungen im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes aufzeigen.

Die Preisträger werden für ihre erfolgreichen Bemühungen um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa gewürdigt. Folgende weitere Maßnahmen sind vorgesehen:

  • Vertreter der ausgezeichneten Unternehmen/Organisationen werden zu der in Bilbao stattfindenden Abschlussveranstaltung der Europäischen Woche für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 2007 und zu der gleichzeitig stattfindenden offiziellen Preisverleihung eingeladen.
  • Die ausgezeichneten Beispiele werden in einer Broschüre der Agentur vorgestellt, die europaweit verbreitet und auf der Website der Agentur veröffentlicht wird.

Welche Beispiele von guten praktischen Lösungen können eingereicht werden?

Die Kampagne „Pack´s leichter an“ ist auf die Förderung eines integrierten Managementkonzepts für die Bewältigung von Muskel- und Skeletterkrankungen ausgerichtet, das auch die Verhütung von Muskel- und Skeletterkrankungen sowie die Weiterbeschäftigung, Rehabilitation und Wiedereingliederung von Arbeitnehmern umfasst, die bereits an Muskel- und Skeletterkrankungen leiden.

Beispiele guter praktischer Lösungen sind bereits in der Praxis umgesetzte und bewährte - also keine theoretischen oder hypothetischen - Lösungen, die das nachhaltige Management von Risiken für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie Präventionsmaßnahmen fördern, durch die das Auftreten von Muskel- und Skeletterkrankungen verringert und Betroffene unterstützt werden sollen, die an Muskel- und Skeletterkrankungen leiden.

Zu solchen Beispielen könnte die Festlegung und Durchführung eines Aktionsprogramms gehören, das einen ganzheitlichen Ansatz in Bezug auf die Risiken verfolgt, die Auslöser von Muskel- und Skeletterkrankungen sind, die Umgestaltung von Aufgaben zur Verhinderung bzw. Verringerung langer stehender oder sitzender Tätigkeiten, sowie Beschaffungspläne, um in Absprache mit den Arbeitnehmern „benutzerfreundliche“ Maschinen und Anlagen bereitzustellen.

Die betreffenden Maßnahmen sollten:

  • im Anschluss an entsprechende Gefährdungsbeurteilungen umgesetzt worden sein;
  • die Arbeitsbedingungen generell verbessern und Sicherheit, Gesundheitsschutz und Leistungsfähigkeit wirksam fördern;
  • auf die Verhütung des festgestellten Risikos am Ort der Entstehung abzielen;
  • klar als Aktionen erkennbar sein, die eine Verringerung des Risikos bewirkt haben;
  • einen erkennbaren und nachhaltigen Nutzen bieten;
  • die bestehenden rechtlichen Bestimmungen der Mitgliedstaaten erfüllen, in denen sie umgesetzt wurden, und nach Möglichkeit über diese Mindeststandards hinausgehen;
  • ein partizipatives Agieren von Arbeitgebern und Arbeitnehmern beinhalten.


Alle Beiträge sollten daher gute Managementpraktiken aufzeigen, insbesondere den wirksamen Einsatz von Gefährdungsbeurteilungen und die Umsetzung der daraus gewonnenen Erkenntnisse, und sie sollten eine erfolgreiche Prävention von Risiken für Muskel- und Skeletterkrankungen zum Ziel haben.


Was sollten die Beiträge aufzeigen?

Die Beispiele für gute praktische Lösungen sollten gegebenenfalls aufzeigen:

  • Bedeutung des Beitrags für das Thema Muskel- und Skeletterkrankungen;
  • auf den Arbeitsplatz abgestimmte Maßnahmen;
  • durch gutes Management Bekämpfung von Risiken bereits bei der Entstehung, insbesondere durch den wirksamen Einsatz von Gefährdungsbeurteilungen und die Umsetzung der daraus gewonnenen Erkenntnisse;
  • Initiativen zur Weiterbeschäftigung, Rehabilitation und Wiedereingliederung von Arbeitnehmern, die bereits an Muskel- und Skeletterkrankungen leiden;
  • erfolgreiche Umsetzung;
  • tatsächliche Verbesserungen;
  • wirksame Beteiligung der Beschäftigten und ihrer Vertreter;
  • Abstimmung zwischen Unternehmensführung und den Beschäftigten und deren Vertretern;
  • Nachhaltigkeit der Beispiele;
  • Einhaltung der entsprechenden Rechtsvorschriften; die Lösungen sollten möglichst über die einschlägigen rechtlichen Mindestanforderungen hinausgehen;
  • Übertragbarkeit auf andere Arbeitsplätze, auch in anderen Mitgliedstaaten, und auf KMU;  
  • Innovationswert, d. h. die Beispiele stammen aus der jüngsten Zeit oder wurden noch nicht in größerem Rahmen publiziert.

Beispiele für gute praktische Lösungen werden nicht angenommen, wenn sie eindeutig aus kommerziellem Gewinnstreben heraus entwickelt wurden. Dies betrifft insbesondere Produkte, Hilfsmittel oder Dienstleistungen, die vermarktet wurden bzw. werden könnten. Bei Beispielen, die auf (Einzel)Personen ausgerichtet sind (z. B. Schulungen), sollte außerdem aufgezeigt werden, inwieweit sie Teil eines weiter gefassten Risikomanagementansatzes sind.

Praktische Lösungen, die in den vergangenen Jahren ausgezeichnet wurden, können auf der Website der Agentur eingesehen werden:


Wer kann teilnehmen?

Angenommen werden Beispiele für gute praktische Lösungen von Unternehmen und Organisationen aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wie:

  • Einzelunternehmen, die entsprechende Maßnahmen umgesetzt haben (solche Beiträge sind besonders erwünscht);
  • Unternehmen oder Organisationen, die Teil der Versorgungskette für Produkte, Ausrüstungen oder Personal sind;
  • Ausbildungsstätten und die Bildungsgemeinschaft;
  • Arbeitgeberorganisationen, Berufsvereinigungen, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen (NRO);
  • regionale oder lokale Präventionsdienste für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Versicherungsträger und andere intermediäre Organisationen.

Wie erfolgt die Teilnahme?

Der nationale Netzwerkpartner der Agentur (Focal Point), der für die Organisation der Europäischen Woche in Ihrem Land verantwortlich ist, wird Sie gern über die konkreten Einzelheiten und die Frist für die Einreichung von Beiträgen informieren.

[Die Kontaktadressen der Focal Points und die Frist für die Einreichung von Beiträgen werden in Kürze hinzugefügt.]

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Maive Rute, Deputy SME Envoy and Director for Promotion of SMEs' Competitiveness Directorate-General for Enterprise and Industry